Versicherungen

Neue Europäische Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018

Rund ein Jahr noch, dann gilt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für alle Länder der Europäischen Union.

Datenschutz

 

HDI empfiehlt Unternehmen, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Vielen, insbesondere kleineren Firmen und Betrieben steht aufgrund der Verordnung ein erheblicher Aufwand ins Haus. Und bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder. Die Verordnung gilt vom 25. Mai 2018 an.

Die EU-DSGVO hat vor allem zweierlei zum Ziel: den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Verkehr solcher Daten.

Außerdem soll sie eine EU-weite Vereinheitlichung des Datenschutzes schaffen. Unter anderem können Geschädigte Schadenersatz geltend machen, was künftig auch ausdrücklich immaterielle Schäden umfasst.

Dieses ist von Bedeutung, wenn Kundendaten „abgezogen“ wurden und diese Kundendaten für betrügerische Machenschaften eingesetzt werden. Die Meldepflichten an Behörden und Betroffene (z. B. bei Kundendaten) sind zeitlich wie inhaltlich eine Herausforderung.

Cyber-Gefahren nehmen zu

Schadsoftware wird dabei ein immer größeres Problem. Sie nutzt unter anderem die Schwachstelle Mensch. So werden die Computer befallen, wenn zum Beispiel ein Nutzer einen fingierten Link in einer E-Mail anklickt.

Versicherungsschutz deckt Restrisiko

Einen 100-prozentigen Schutz gegen derartige Cyber-Angriffe können selbst die modernste Technik und  die besten Mitarbeiter-Schulungen nicht bewirken. Um das Restrisiko abzusichern, ist ein entsprechender Versicherungsschutz elementar.

Alle Kosten, die hier entstehen können, sind versicherbar. Selbst der finanzielle Aufwand für PR-Maßnahmen zum Schutz der Reputation infolge eines Cyber-Angriffs. HDI Versicherung und HDI Global SE bieten dafür – je nach Firmengröße – die passende Lösung.

Speziell für kleinere Unternehmen und Selbstständige hat die HDI Versicherung AG „Cyberrisk“ entwickelt. Unternehmen und Selbstständige können sich mit „Cyberrisk“ sowohl gegen Schäden absichern, die sie selbst als Opfer von Computer-Kriminalität erleiden, als auch gegen Schäden, für die sie von Kunden oder anderen Dritten haftbar gemacht werden.

Dabei lässt sich die Deckung sowohl mit dem Einzelspartenprodukt als auch mit der Verbundpolice „Compact“ kombinieren. Insbesondere die Kombination von „Cyberrisk“ mit der Verbundpolice „Compact“ vereinfacht den richtigen Gesamtversicherungsschutz eines Unternehmens.

Denn zugeschnitten auf die jeweilige Branche und modular von der Betriebshaftpflicht bis zur Montage- oder Verkehrshaftungsversicherung zusammenstellbar, fasst „Compact“ den kompletten Unternehmensschutz in einer Police zusammen.

Finanzielle Sicherheit für Mittelständler und große Unternehmen

Mittelständische Unternehmen bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz können auf die „Cyber+ Smart“ Police der HDI Global SE zurückgreifen. Auch hiermit sind Eigen- und Drittschäden ebenso abgedeckt wie Betriebsunterbrechungen, die durch eine Datenschutzverletzung, Datenvertraulichkeitsverletzung oder Netzwerksicherheitsverletzung entstanden sind. Damit ist „Cyber+ Smart“ der richtige Versicherungsschutz für viele Mittelständler aus Deutschland.

Höhere Deckungssummen für große Industrie-Unternehmen und Konzerne lassen sich über die Police „Cyber+“ realisieren. Eine ausführliche Risikoanalyse bietet hier die Grundlage für eine Einschätzung des individuellen Unternehmensrisikos. (HDI)

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