„Nur wenige Anbieter gehen so weit wie wir und bieten den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme an. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Auch unsere Wohngebäude-Bestandskunden mit VGB 2011 in der Exklusivdeckung profitieren von der Änderung. Sie erhalten die Mehrleistung beitragsneutral“, erläutert Michael Späth, Referatsleiter Produktmanagement.
Mit der Überarbeitung gelingt es dem BGV, die umfassenden Leistungen noch einmal sinnvoll zu ergänzen. Der Wohngebäudetarif ist in der Exklusivdeckung damit leistungsstärker denn je. So sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme ebenso mitversichert wie sämtliche wasserführende Zuleitungen innerhalb und außerhalb des Grundstücks.
Für Photovoltaikanlagen gilt die Allgefahrendeckung. In den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv sind alle Elementargefahren sowie Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch abgesichert. Wer seinen Neubau beim BGV versichert, kann bis zu zehn Jahre vom BGV-Neubaunachlass profitieren.