Versicherungen

Krankenzusatzversicherung – eine wichtige Säule im Gesundheitssystem

Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung in Deutschland sind freiwillig.

Niemand muss, aber jeder kann den Leistungsumfang seiner Pflichtversicherung ganz spezifisch erweitern. Die überwiegende Anzahl der Personen, ca. 70 Millionen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ca. 10 Millionen in der privaten Krankenvollversicherung (PKV). Für beide Versichertengruppen gibt es Leistungserweiterungen, die nicht nur die Gesundheitsversorgung verbessern, sondern auch existenzielle Risiken abdecken. Die Zusatzversicherungen haben in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs erfahren. Gründe dafür sind einerseits diverse Einschnitte im Leistungskatalog der GKV, andererseits der Schutz vor hohen Zusatzkosten, die sonst aus der eigenen Tasche zu zahlen wären, wie z.B. bei Zahnersatz, sowie der persönliche Wunsch vieler Menschen den Leistungsumfang der GKV aufzustocken, um beispielsweise im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden. Zur Differenzierung der Möglichkeiten für die eigene Bedarfsabdeckung sollte sich der Kunde einen Überblick über die vielfältigen Bereiche der Krankenzusatzversicherung verschaffen. Was decken die einzelnen Bereiche ab und was ist für den Einzelnen wichtig? Zusatzversicherungen zur Leistungserweiterung für GKV-Versicherte

Die häufigsten und wichtigsten Ergänzungstarife für GKV-Versicherte sind jene, die ambulante, stationäre und Zahn-Leistungen absichern. Den höchsten Bekanntheitsgrad haben hierbei zweifellos Tarife für Zahnersatz. Bei der Anzahl der abgeschlossenen Verträge rangieren sie damit auch auf Platz eins. Durch vielfältige Werbung und aufgrund des jährlichen wiederkehrenden Zahnarztbesuchs wird man zudem häufig daran erinnert. Der tatsächliche Grund für die relativ hohe Abschlussquote liegt aber eher in der Leistungshöhe der gesetzlichen Kassen. Da nur die Regelleistung und ein gesetzlicher Festzuschuss geleistet werden, verbleibt praktisch bei jeder Art von Zahnersatz oder Kieferorthopädie ein erheblicher Anteil, den der Versicherte selbst zahlen muss.

Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatztarife umfassen die Bereiche erweiterte Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Gerade die Bereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie sind kostenintensiv und die Leistung der gesetzlichen Kasse bei weitem nicht ausreichend. Das kann den Geldbeutel eines Versicherten stark belasten oder gar überfordern. Darauf sollten Sie achten: • Die Zahnstaffel sollte sich nicht über mehr als 4 Jahre erstrecken • Höhe des Erstattungssatzes und Maximalerstattung inkl. GKV bei Zahnersatz • Erstattung hochwertiger Füllungen (Kunststoff, Komposit) • Parodontose- und Wurzelbehandlungen • Leistungen bei Kieferorthopädie: Bis zu welchem Alter, Höhe der Leistung, Leistung bei allen KIG’s2? • Heil- und Kostenplan erforderlich? • Erstattung Inlays, Implantate, Verblendungen? Ambulante Zusatzversicherung

Die Leistungen von Kompakttarifen umfassen meist ambulante Vorsorge, Sehhilfen, Alternativmedizin und Heilpraktiker sowie Auslandsreiseschutz für Urlaubsreisen. Wer alle Bereiche versichern möchte, ist mit einem kompakten Tarif gut bedient. Viele Versicherer bieten aber auch die einzelnen Bereiche als Bausteintarife an. Die häufigsten Einzelbausteine sind: Heilpraktiker, Vorsorge/Hilfsmittel, sowie Sehhilfen und Reiseschutz.

Darauf sollten Sie achten:
• Der Tarif ist ohne pauschalen Selbstbehalt
• Sind Kinder auch allein versicherbar?
• Höhe des Erstattungssatzes bei Hilfsmitteln?
• Höhe der Erstattung und Erstattungshäufigkeit bei Sehhilfen sowie Leistung bei refraktiver Chirurgie (z.B. Augenlaser-Behandlung)
• Bei Natur- und Alternativmedizin sollen sowohl Leistungen von Ärzten als auch von Heilpraktikern erstattungsfähig sein • Der Geltungsbereich sollte Europa und für 6 Monate auch das außereuropäische Ausland enthalten.
Stationäre Zusatzversicherung

Die stationären Zusatztarife umfassen hauptsächlich die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus. Das umfasst die Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer) und die Chefarztbehandlung. Zusätzlich hat man eine Reihe weiterer Verbesserungen wie freie Krankenhauswahl oder Erstattung von Beleghebammen.

Bei stationären Zusatztarifen gibt es auch eine günstige Variante für den Beitragszahler: Stationäre Leistungen bei Unfall. Der Leistungsumfang entspricht den vollwertigen stationären Tarifen, Voraussetzung ist allerdings, dass der Grund für die Einlieferung in ein Krankenhaus ein Unfall war. Da die Wahrscheinlichkeit aufgrund einer Erkrankung ins Krankenhaus zu müssen deutlich höher ist als aufgrund eines Unfalls, sollte man sich lieber gleich für einen vollwertigen Krankenhausschutz entscheiden. Will man sparen, ist es sinnvoller auf das Einbettzimmer zugunsten des Zweibettzimmers zu verzichten.

Darauf sollten Sie achten:
• Der Tarif ist ohne pauschalen Selbstbehalt • Sind Kinder auch allein versicherbar? • Rooming in bei versicherten Kindern enthalten? • Vor- und nachstationäre Behandlung integriert? • Keine Bindung an die GOÄ im Ausland Zusatzversicherungen
zur Absicherung existenzieller Risiken für PKV-
und GKV-Versicherte Krankentagegeld – Verdienstausfall im Krankheitsfall

Familienversicherte Ehegatten, ebenso wie in der GKV versicherte Studenten und Selbständige, müssen sich eigenständig um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Gerade für Selbständige ist ein Verdienstausfall meist schwer zu verkraften, daher ist es sinnvoll eine private Krankentagegeldversicherung mit entsprechender persönlich passender Karenzzeit abzuschließen. Aber auch für alle PKV-Vollversicherten Arbeitnehmer und Selbständige gilt: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht automatisch im Krankenversicherungsvertrag integriert, sollte aber auf jeden Fall ein Bestandteil sein. Der vereinbarte Tages- oder Monatssatz wird ungebunden ausgezahlt und steht dem Versicherten zur freien Verwendung zur Verfügung.

Darauf sollten Sie achten:
• Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht seitens des Versicherers
• Erhöhung ohne Risikoprüfung bei Einkommenssteigerung
• Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
• Leistung infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörung und Schwangerschaftsfolgen
• Verkürzung der Karenzzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
• Geltungsbereich Europa

Pflegegeld

Trotz der vielen Verbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegereform bleibt es Fakt, dass die gesetzliche Pflegeleistung nur eine Grundversorgung darstellt. Zwischen Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegeaufwendungen entsteht ein Defizit, welches aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Bereits ab Pflegegrad 3 übersteigt dieser Betrag 1 000 Euro im Monat deutlich. Das Tarifangebot der Krankenversicherer bietet hier eine Vielzahl von Produktvarianten. Wahlweise stehen Produkte für alle Pflegegrade oder für Teilbereiche zur Verfügung. Für den Einzelnen kann auch eine Kombination eines Pflegetagegeldes mit einem geförderten Pflegegeld („Pflege-Bahr“) sinnvoll sein. Um die persönlich passende Versorgung zu finden, ist die Beratung durch einen Experten vorteilhaft.

Darauf sollten Sie achten:
• Sind Absicherungshöhen der Pflegegrade individuell wählbar?
• Anpassungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung (Option auf Höherversicherung)
• Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab mindestens Pflegegrad 4
• Gibt es eine Sofortleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit?
• Keine Leistungseinschränkung bei bestimmten Ursachen (z.B. Suchtkrankheit)

Spezielle Krankenzusatzversicherungen

Auf jeder Urlaubsreise ein Muss – die Auslandsreise Krankenversicherung. Diese deckt alle Arten von Behandlungen von plötzlich auftretenden Krankheiten oder Unfällen ab und sichert zusätzlich Leistungen wie z.B. Impfungen und Rückreise ab. Im Gegensatz zu allen anderen Krankenversicherungen, ist bei der Auslandsreisekrankenversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zudem gibt es günstige Familientarife. Für alle Ziele von Auslandsreisen ist diese Versicherung ein Muss, denn selbst in einem EU-Nachbarstaat kann ein Krankenhausaufenthalt finanziell schnell zur unangenehmen Überraschung werden. Empfehlenswert sind sogenannte Jahrespolicen, die sich automatisch verlängern. Damit ist man das ganze Jahr über abgesichert und muss sich nicht vor jeder Urlaubsreise um eine neue Versicherung kümmern. Und der kleine Städtetrip nach Amsterdam oder Kopenhagen ist auch gleich mit enthalten. Tipp für Krankenvollversicherte: Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schont man im Leistungsfall seinen Selbstbehalt.

Fazit

Die gesetzlichen Kassen müssen, trotz geringerer werdender Anzahl von Beitragszahlern, der Bevölkerung eine stabile Krankenversorgung zusichern. Das ging in der Vergangenheit nur über moderate Leistungskürzungen und das wird auch in Zukunft darauf hinauslaufen. Für eine verbesserte Versorgung im Krankheitsfall stehen daher private Zusatzversicherungen zur Verfügung. Ob man einen Rundum-Zusatz-Schutz oder nur bestimmte Bereiche absichern möchte ist sehr stark vom persönlichen Bedarf, familiären Status und beruflichen Notwendigkeiten abhängig. Leistungserweiternde Zusatzversicherungen machen in jedem Fall das Leben des Patienten angenehmer und existenzabsichernde Zusatzversicherungen das Leben des Betroffenen sicherer.

Ellen Ludwig, Geschäftsführerin
[ascore] Das Scoring GmbH für Mein Geld

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