Versicherungen

Geringere Fahrleistung durch Corona dem Versicherer melden – Geld zurück

18 Prozent weniger Beitrag bei einer Fahrleistung von 12.000 statt 16.000 Kilometern

Autofahrer*innen legten durchschnittlich 10.928 km im Jahr zurück © CHECK24

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung ist die Angabe der jährlichen Fahrleistung ein wichtiges Kriterium für den Kfz-Versicherungsbeitrag. Kund:innen geben vorab an, wie viele Kilometer sie voraussichtlich pro Jahr fahren werden. Es gilt: je größer die Fahrleistung, desto höher ist der Versicherungsbeitrag, weil das Risiko eines Schadens steigt.

Durch die coronabedingte Homeofficepflicht legten deutsche Autofahrer:innen in den vergangenen Jahren weniger Kilometer zurück als vor der Pandemie. So gaben CHECK24-Kund:innen im Jahr 2021 an, dass sie durchschnittlich 10.928 Kilometer und damit 443 Kilometer weniger fuhren als 2019 (11.371 km). Ist die Fahrleistung geringer, als beim Abschluss der Versicherung angegeben wurde, so ist eine Nachmeldung sinnvoll.

Geringe Fahrleistung melden

„Drei Viertel aller Tarife bei CHECK24 beinhalten die sogenannte faire Kilometerregelung ohne Aufpreis“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Wer rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsjahres seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält Geld zurück oder eine Gutschrift für das Folgejahr.“

Verbraucher:innen, die jährlich 12.000 Kilometer mit dem Pkw zurücklegen, zahlen durchschnittlich 17,9 Prozent weniger Beitrag für eine Vollkaskoversicherung als Kund:innen mit einer Fahrleistung von 16.000 Kilometer. Halbieren sie ihre Jahresfahrleistung auf 6.000 km, sparen sie 15 Prozent Beitrag.

(CHECK24)

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