Versicherungen

BVK: IDD-Umsetzungsentwurf ist jetzt rund

Vermittlerverband wünscht Parlamentariern gutes Gelingen

 

Der Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes der EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende dieser Woche steht jetzt nichts mehr im Weg. Das erfuhr der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als ausrichtender Verband des Annual General Meeting des europäischen Vermittlerdachverbandes „Bureau International des Producteurs d’Assurances et de Réassurances“ (BIPAR) Ende letzter Woche in Berlin.

 

„Sowohl der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister, als auch der finanzpolitische Berichterstatter, MdB Klaus-Peter Flosbach, berichteten uns beim BIPAR-Jahrestreffen, dass wesentliche Forderungen des BVK auf gutem Wege seien“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „So sollen Versicherungsmakler für ihre Beratungsleistungen Honorare von Privatkunden erhalten können. Auch soll das IDD-Umsetzungsgesetz einen Verzicht auf die zusätzliche Beratung durch die Versicherer enthalten, wenn Kunden bereits von Maklern beraten wurden. Ebenso sehen wir unsere zentrale Forderung ‚kein Vertrieb ohne Beratung‘ auf gutem Wege, wonach die bisher bestehende Bereichsausnahme für den Direktvertrieb wegfällt. Das heißt: Beratung wird in allen Vertriebswegen obligatorisch.“

 

Diese wichtigen Punkte hatte der BVK in den letzten Wochen immer wieder den Parlamentariern vorgetragen, zuletzt in der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages Ende Mai, wozu der BVK u. a. als Sachverständiger eingeladen worden war.

 

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass das IDD-Umsetzungsgesetz jetzt eine runde Sache wird und können den Parlamentariern nur noch eine glückliche Hand bei der finalen Abstimmung und viel Erfolg wünschen“, so BVK-Präsident Heinz.

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