Versicherungen

Basler optimiert die Risikolebensversicherung

Günstigere Prämien, erhöhter Untersuchungsgrenzen und erhöhter vorläufiger Versicherungsschutz

Maximilian Beck, Vorstand Basler Versicherungen © Basler

Die Basler integriert kunden- und vermittlerorientierte Optimierungen in die Basler RisikoVersicherung. Das Produktupdate gilt bereits seit Mitte September und bringt günstigere Prämien, erhöhte Untersuchungsgrenzen und einen erhöhten vorläufigen Versicherungsschutz mit sich.

Mit besten Preisen ausgestattet

Für rund 100 in Deutschland zahlreich vertretene Berufe werden mit dem Produktupdate die Prämien günstiger. So hat die Basler beispielsweise sämtliche Lehrerberufe in eine günstigere Berufsklasse umgestellt. Die Prämie für den wirkungsvollen Todesfallschutz wird für diese Neukunden somit nochmals deutlich günstiger als bisher.

„Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Tarife nicht nur attraktiv, sondern auskömmlich und stabil zu kalkulieren. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Prämien seit Einführung der Risikolebensversicherung noch nie anpassen mussten und führen diesen Weg in Zukunft fort. Unser oberstes Ziel ist es, ein vertrauensvoller Partner für unsere Kunden und Vertriebspartner zu sein“, so Maximilian Beck, Vorstand der Basler Leben.

Erhöhte Untersuchungsgrenze und neuer Spezialantrag für Immobilienfinanzierer

Die leistungsseitigen Neuerungen machen es Basler-Kunden noch leichter und unkomplizierter, ihre Liebsten zu schützen. So wurde die Untersuchungsgrenze für unter 45-Jährige von 400.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Die Einreichung eines Arztberichtes ist also ab sofort erst ab einer Versicherungssumme von 500.001 Euro notwendig.

In der Baufinanzierungsabsicherung profitieren Kunden von der deutlich angehobenen Untersuchungsgrenze besonders: Sie können nämlich bis zu acht Monate nach Abschluss eines Immobiliendarlehens den Basler Spezialantrag für Immobilienfinanzierer mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung nutzen.

Zusätzlich wurde der vorläufige Versicherungsschutz bei Unfalltod von zuvor 100.000 Euro auf 200.000 Euro verdoppelt.

(Basler)

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