Versicherungen

AXA schenkt Mitarbeitern zusätzliche Zeit für die Familie

Auch Adoptiveltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Partnerschaften profitieren von der weltweit gültigen Regelung

Vorsorge

AXA verbessert für seine Mitarbeiter weltweit die Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit. Die neue Elternrichtlinie von AXA unterstützt werdende Eltern, die bei dem Versicherer beschäftigt sind. Adoptiveltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Partnerschaften profitieren von der Regelung ebenso.

In Deutschland können sich werdende Mütter, die bei AXA arbeiten, zwei Wochen vor dem Mutterschutz freistellen lassen – und das bei vollem Gehalt. Voraussetzung ist, dass der Mutterschutz nach dem 1. Januar 2017 beginnt. Arbeitet der andere Elternteil bei AXA, kann er sich nach der Geburt des Kindes für vier Wochen freistellen lassen. AXA zahlt auch dann das volle Gehalt während der gesamten Freistellungszeit. Bei einer Adoption hat der Elternteil, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert, zusätzlich zur Elternzeit Anspruch auf 16 Wochen vollbezahlte Freistellung. Hiermit geht AXA weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, denn in Deutschland gibt es bei Adoption keinen Anspruch auf Mutterschutz.

„Mit dem Angebot unterstützen wir als Arbeitgeber Eltern mit zusätzlicher Zeit, um Kinder in der Familie willkommen zu heißen. Gleichzeitig trägt das Angebot dazu bei, biologische und Adoptiveltern inklusive gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sowie alleinerziehende Elternteile gleichzustellen. Sie alle können das neue Angebot nutzen“, sagt Astrid Stange, Vorstand für Strategie, Personal und Organisation bei AXA Deutschland. „Mit Maßnahmen wie dieser fördern wir gezielt ein gesundes Arbeitsklima, in dem sich Mitarbeiter wohlfühlen – und zwar unabhängig davon, welches Familienmodell sie für sich persönlich wählen“, ergänzt Stange.

AXA fördert Vielfalt

Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt setzt sich AXA für ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein. Astrid Stange: „Wir sehen Vielfalt als entscheidenden Erfolgsfaktor und die vielfältigen Perspektiven als bereichernde und kreative Ressource. Denn Offenheit, Respekt und Wertschätzung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten müssen ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit bei AXA sein. Diese Grundsätze helfen uns, innovative Lösungen für die vielfältigen Erwartungen unserer Kunden zu entwickeln.“

Mitarbeiter profitieren weltweit AXA Deutschland wird in die Umsetzung der Elternrichtlinie pro Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag investieren. Die neue Richtlinie, in der alle Anspruchsvoraussetzungen geregelt sind, gilt für alle in Deutschland ansässigen Gesellschaften von AXA. Sie wird ab 2017 weltweit in allen 64 Ländergesellschaften eingeführt und bietet nicht nur in Deutschland bessere Bedingungen als sie der Gesetzgeber vorsieht. So gilt sie auch für Mitarbeiter in den USA, in denen es keinen gesetzlichen Mutterschutz gibt.

(Quelle: Pressemitteilung: AXA Konzern AG)

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