Viele Fondsanleger werden Anfang 2025 auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ sehen. Das ist die erhobene Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale.
Seit Anfang 2018 gilt in Deutschland das neue Investmentsteuerrecht. Dazu gehört die Vorabpauschale, die erstmals zum 2. Januar 2019 an das Finanzamt abgeführt werden muss.
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