VDH warnt vor provisionsorientierter „Pseudo-Beratung“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
So sehr FinTechs seit einiger Zeit auch gehypt werden, Algorithmen können den Honorarberater aus Fleisch und Blut nicht ersetzen.
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