Viele Besitzer einer Lebensversicherung erhalten dieser Tage Post von ihrer Versicherung.
Zahlt ein Mieter die vereinbarte Miete nicht pünktlich oder gar nicht, so fragen sich Vermieter regelmäßig, ob und wie sie den Mietvertrag kündigen können, um verlässlichere Mieter zu bekommen.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 30.03.2016, Akz.: 9 U 171/15, die Kündigung eines seit über 22 Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
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