AfW Mitglieder berichten, dass Darlehensvermittler zur Zeit von einigen ihrer Geschäftspartner aufgefordert werden, diesen bis zum 31.03.2016 eine Erlaubnis gem. § 34i GewO vorzulegen, um weiter Geschäft einreichen zu können.
Manche Kreditnehmer in Deutschland werden es in Zukunft schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen. Davor warnt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aufgrund des heutigen Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
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