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Quasi-Staatsanleihen: Investment Professionals rechnen mit steigenden Ausfällen in Schwellenländern

In den vergangenen Monaten war in vielen Schwellenländern ein starker Anstieg bei der Emission von Quasi-Staatsanleihen in US-Dollar und anderen Hartwährungen zu beobachten.

Über 800 Milliarden US-Dollar sollen inzwischen in dem Segment staatsnaher Anleihen eingesammelt worden sein. Diese werden typischerweise von Unternehmen emittiert, bei denen der Staat über 50 Prozent der Anteile hält beziehungsweise mehr als 50 Prozent der Stimmrechte besitzt, und sie beinhalten zumeist implizite staatliche Garantien. Die Zunahme der Verschuldung im Rahmen von Quasi-Staatsanleihen der Emerging Markets halten 74 Prozent der deutschen Investment Professionals für problematisch (53,8 Prozent) oder sehr problematisch (20,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten (25,9 Prozent) hält diese Entwicklung für weniger oder nicht problematisch – so die Ergebnisse der aktuellen DVFA Freitagsfrage.

In den zurückliegenden Schwellenländer-Krisen sind die Regierungen bei drohenden Zahlungsausfällen von Quasi-Staatsanleihen zumeist eingeschritten. Vor dem Hintergrund der angestiegenen Emission und der Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten rechnen 94,2 Prozent der Experten in Zukunft jedoch mit mehr Problemen und Ausfällen bei staatsnahen Anleihen – 69,2 Prozent in moderatem Umfang, 25 Prozent in deutlichem Umfang. Nur 5,8 Prozent der Befragten gehen nicht von einer solchen Entwicklung aus.

„Auch wenn die starken Mittelabflüsse der vergangenen Monate aus den Schwellenländern fundamental nur teilweise zu rechtfertigen sind, muss die zunehmende Verschuldung im Rahmen von staatsnahen Anleihen beobachtet werden“, erläutert Ralf Frank, Generalsekretär der DVFA e.V. „Für Investoren bedeutet dies, bei der Analyse von Quasi-Staatsanleihen und deren Emittenten zukünftig noch genauer hinzuschauen“, so Frank.

Investmentfonds

UmweltBank begibt ersten grünen CoCo-Bond

Eigenkapitalstärkung durch Emission einer bedingten Pflichtwandelanleihe von bis zu 20 Mio. Euro

Die UmweltBank begibt eine bedingte Pflichtwandelanleihe (englisch: Contingent Convertible Bond – kurz: CoCo-Bond). Das Emissionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro soll zur weiteren Stärkung des haftenden Eigenkapitals und damit als Grundlage für das zukünftige Wachstum dienen. Die Verzinsung des Wertpapiers beträgt 2,85 % p.a. und ist zunächst vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2021 festgeschrieben.

Die Zinszahlung ist gewinnabhängig und steht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im freien Ermessen der Emittentin. Nach Ablauf der ersten Zinsbindung erfolgt die Festlegung eines marktgerechten Anschlusszinssatzes jeweils im fünfjährigen Turnus.

Aktionären der UmweltBank steht in der Zeit vom 15. bis zum 29. Januar 2016 ein vierzehntägiges bevorzugtes Recht zum gebührenfreien Erwerb des CoCo-Bonds (WKN: A16 9GT / ISIN: DE000A169GT0) zu einem Kurs von 100 % zu. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis berechtigen rechnerisch jeweils 69,228 UmweltBank-Aktien zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im Nennwert von 250 Euro. Coco-Bonds zählen zum Kernkapital einer Bank
und stellen eine spezielle Form einer Wandelanleihe dar. Bei Eintrittdes sogenannten Auslöseereignisses erfolgt die automatische Wandlung in Aktien der UmweltBank. Die Wertpapiere haben eine unbegrenzte Laufzeit.

Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte ohne Barentschädigung. Sofern nicht alle Anteilseigner
ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausüben, haben die Aktionäre zunächst die Möglichkeit im Rahmen des Überbezugs weitere Anteile an dem CoCo-Bond zu erwerben. Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein Angebot an (semi-)professionelle Anleger und Privatanleger, wobei es sich bei letzteren insbesondere um Genussrechtsinhaber und Depotkunden der UmweltBank handelt. Für diese beträgt die Mindestanlage 2.500 Euro.

Neben der jährlichen Thesaurierung eines Teils der Gewinne stärkte die UmweltBank in der Vergangenheit ihr haftendes Eigenkapital vor allem durch die Ausgabe von Genussrechten – letztmalig im Jahr 2011. „Infolge der europaweiten Vereinheitlichung der Eigenkapitalvorschriften für Banken konnten wir seitdem keine der bei unseren Anlegern beliebten Genussrechte anbieten. Mit der zwischenzeitlichen Umsetzung von Basel III und der Ende 2015 in Kraft getretenen Aktienrechtsnovelle ist es uns nun möglich, den ersten grünen CoCo-Bond als Nachfolgeangebot zu den Genussrechten zu begeben“, erklärt Vorstandssprecher Goran Basic.

Die Veröffentlichung des Bezugsangebotes sowie des Wertpapierprospektes erfolgen unter www.umweltbank.de/cocobond2016

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