Investmentfonds

UmweltBank begibt ersten grünen CoCo-Bond

Eigenkapitalstärkung durch Emission einer bedingten Pflichtwandelanleihe von bis zu 20 Mio. Euro Die UmweltBank begibt eine bedingte Pflichtwandelanleihe (englisch: Contingent Convertible Bond - kurz: CoCo-Bond). Das Emissionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro soll zur weiteren Stärkung des haftenden Eigenkapitals und damit als Grundlage für das zukünftige Wachstum dienen. Die Verzinsung des Wertpapiers beträgt 2,85 % p.a. und ist zunächst vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2021 festgeschrieben. Die Zinszahlung ist gewinnabhängig und steht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im freien Ermessen der Emittentin. Nach Ablauf der ersten Zinsbindung erfolgt die Festlegung eines marktgerechten Anschlusszinssatzes jeweils im fünfjährigen Turnus. Aktionären der UmweltBank steht in der Zeit vom 15. bis zum 29. Januar 2016 ein vierzehntägiges bevorzugtes Recht zum gebührenfreien Erwerb des CoCo-Bonds (WKN: A16 9GT / ISIN: DE000A169GT0) zu einem Kurs von 100 % zu. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis berechtigen rechnerisch jeweils 69,228 UmweltBank-Aktien zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im Nennwert von 250 Euro. Coco-Bonds zählen zum Kernkapital einer Bank und stellen eine spezielle Form einer Wandelanleihe dar. Bei Eintrittdes sogenannten Auslöseereignisses erfolgt die automatische Wandlung in Aktien der UmweltBank. Die Wertpapiere haben eine unbegrenzte Laufzeit. Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte ohne Barentschädigung. Sofern nicht alle Anteilseigner ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausüben, haben die Aktionäre zunächst die Möglichkeit im Rahmen des Überbezugs weitere Anteile an dem CoCo-Bond zu erwerben. Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein Angebot an (semi-)professionelle Anleger und Privatanleger, wobei es sich bei letzteren insbesondere um Genussrechtsinhaber und Depotkunden der UmweltBank handelt. Für diese beträgt die Mindestanlage 2.500 Euro. Neben der jährlichen Thesaurierung eines Teils der Gewinne stärkte die UmweltBank in der Vergangenheit ihr haftendes Eigenkapital vor allem durch die Ausgabe von Genussrechten - letztmalig im Jahr 2011. "Infolge der europaweiten Vereinheitlichung der Eigenkapitalvorschriften für Banken konnten wir seitdem keine der bei unseren Anlegern beliebten Genussrechte anbieten. Mit der zwischenzeitlichen Umsetzung von Basel III und der Ende 2015 in Kraft getretenen Aktienrechtsnovelle ist es uns nun möglich, den ersten grünen CoCo-Bond als Nachfolgeangebot zu den Genussrechten zu begeben", erklärt Vorstandssprecher Goran Basic. Die Veröffentlichung des Bezugsangebotes sowie des Wertpapierprospektes erfolgen unter www.umweltbank.de/cocobond2016

Eigenkapitalstärkung durch Emission einer bedingten Pflichtwandelanleihe von bis zu 20 Mio. Euro

Die UmweltBank begibt eine bedingte Pflichtwandelanleihe (englisch: Contingent Convertible Bond – kurz: CoCo-Bond). Das Emissionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro soll zur weiteren Stärkung des haftenden Eigenkapitals und damit als Grundlage für das zukünftige Wachstum dienen. Die Verzinsung des Wertpapiers beträgt 2,85 % p.a. und ist zunächst vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2021 festgeschrieben.

Die Zinszahlung ist gewinnabhängig und steht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im freien Ermessen der Emittentin. Nach Ablauf der ersten Zinsbindung erfolgt die Festlegung eines marktgerechten Anschlusszinssatzes jeweils im fünfjährigen Turnus.

Aktionären der UmweltBank steht in der Zeit vom 15. bis zum 29. Januar 2016 ein vierzehntägiges bevorzugtes Recht zum gebührenfreien Erwerb des CoCo-Bonds (WKN: A16 9GT / ISIN: DE000A169GT0) zu einem Kurs von 100 % zu. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis berechtigen rechnerisch jeweils 69,228 UmweltBank-Aktien zum Bezug einer Teilschuldverschreibung im Nennwert von 250 Euro. Coco-Bonds zählen zum Kernkapital einer Bank
und stellen eine spezielle Form einer Wandelanleihe dar. Bei Eintrittdes sogenannten Auslöseereignisses erfolgt die automatische Wandlung in Aktien der UmweltBank. Die Wertpapiere haben eine unbegrenzte Laufzeit.

Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte ohne Barentschädigung. Sofern nicht alle Anteilseigner
ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausüben, haben die Aktionäre zunächst die Möglichkeit im Rahmen des Überbezugs weitere Anteile an dem CoCo-Bond zu erwerben. Anschließend erfolgt gegebenenfalls ein Angebot an (semi-)professionelle Anleger und Privatanleger, wobei es sich bei letzteren insbesondere um Genussrechtsinhaber und Depotkunden der UmweltBank handelt. Für diese beträgt die Mindestanlage 2.500 Euro.

Neben der jährlichen Thesaurierung eines Teils der Gewinne stärkte die UmweltBank in der Vergangenheit ihr haftendes Eigenkapital vor allem durch die Ausgabe von Genussrechten – letztmalig im Jahr 2011. „Infolge der europaweiten Vereinheitlichung der Eigenkapitalvorschriften für Banken konnten wir seitdem keine der bei unseren Anlegern beliebten Genussrechte anbieten. Mit der zwischenzeitlichen Umsetzung von Basel III und der Ende 2015 in Kraft getretenen Aktienrechtsnovelle ist es uns nun möglich, den ersten grünen CoCo-Bond als Nachfolgeangebot zu den Genussrechten zu begeben“, erklärt Vorstandssprecher Goran Basic.

Die Veröffentlichung des Bezugsangebotes sowie des Wertpapierprospektes erfolgen unter www.umweltbank.de/cocobond2016

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