Sachwerte / Immobilien

Vergabe von Immobilienkrediten: Kein Grund zum Jammern

Volumen der vergebenen Immobilienkredite stieg laut Aktuelle Studie zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie im 2. Quartal 2016 um 6,10 Prozent.

Wohnimmobilien/ Kredit

Wie aktuelle Zahlen der Bundesbank zu den vergeben Krediten belegen, gibt es derzeit keinen Beleg für einen flächendeckenden Umsatzrückgang bei Immobilienkrediten. Im Gegenteil: Die Volumina der vergebenen Kredite für Immobilien stiegen im Vergleich mit dem Vorjahr deutlich – bei Kreditbanken um 6,10 Prozent, im Sparkassensektor und bei Genossenschaftsbanken um 2,35 bzw. 4,72 Prozent. Zu diesem Ergebnis kam jetzt eine aktuelle Studie des Fachportals Kreditvergleich.net.

Bisher keine negative Entwicklung

„Anhand der Volumina der vergebenen Immobilienkredite lässt sich derzeit keine negative Entwicklung am Markt ausmachen“, erklärt Marc Opitz, Projektleiter von Kreditvergleich.net. Die Experten des Fachportals haben sich in der Studie mit den Auswirkungen der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie auseinandergesetzt.

„Aus unserer Sicht gibt es wenig dringenden Handlungsbedarf“, so Marc Opitz weiter. Ein paar Korrekturmaßnahmen seien allerdings sinnvoll. Unter anderem schlagt die Studie des Fachportals vor, den Gegenwert der Immobilie zumindest teilweise wieder als Sicherheit für eine Kreditvergabe heranzuziehen – z. B. bis zu einer Höhe von 49 Prozent. Das entspräche der Vorgabe der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, den Wert der Immobilie nicht mehr „hauptsächlich“ zu beachten.

Hintergrund: Banken fürchten wegen Kreditrückgang

Diverse Banken und Sparkassen beklagten zuletzt die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht. Die Rede ist von Rückgang der Immobilienkredite von bis zu 20 Prozent. Ähnliche Befürchtungen hegten Wirtschaftsverbände. Die Finanzminister von Baden-Württemberg und Hessen legten dem Bundesrat kürzlich einen korrigierenden Gesetzesentwurf vor.

Die Studie von Kreditvergleich.net beleuchtet die realen Zahlen der Bundesbank und betrachtet die Entwicklung aus verschiedenen Perspektiven. Zusätzlich werden die Gesetzestexte der EU und deren Entsprechungen im deutschen Recht gegenübergestellt.

(Quelle: Franke Media)

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