Zugleich fertigten die ECO Anteilsverwaltungs GmbH und der Vorstand der ECO heute den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) aus.
Zur Ermittlung der Barabfindung hat Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH ein
Bewertungsgutachten erstellt. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die
Angemessenheit der Barabfindung werden auch von PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als
gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft. Ebenso prüft der
Aufsichtsrat von ECO den Ausschluss nach dem GesAusG.