Zur Wehr setzen
Besonders Vermittler geschlossener Beteiligungen müssen sich aktuell mit dem Thema Schadensersatz auseinandersetzen, vor allem ist die Branche der Schiffsfonds betroffen. Aber nicht jeder Anspruch entspricht den Tatsachen, der Vermittler muss nur wissen wie er argumentieren kann oder welche die beste erste Reaktion ist. Ausschlaggebend für die Welle der Anspruchsschreiben ist das Bond-Urteil des Bundesgerichtshofes, welches den Anspruch auf Schadensersatz festlegt sofern eine Falschberatung einer Bank getätigt wurde. Wie bereits erwähnt hat der beklagte Fondsvermittler die Möglichkeit sich zur Wehr zu setzten.






































