BaFin-Mitarbeiter- und Beschwerderegister: Eintritt in die heiße Phase
Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind ab dem 1. November 2012 gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter und Beschwerden in das entsprechende Register einzutragen. Dazu richtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit ein elektronisches Anzeigeverfahren ein. In dem neuen Register sind Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsbeauftragte und die Compliance-Beauftragte einzutragen und die Einträge aktuell zu halten. Ferner sind Beschwerden über die Mitarbeiter zu melden.