Silvester 2012: Versicherungsschutz auf grobe Fahrlässigkeit überprüfen
„Ungewöhnliche und gefährliche Handlungen“ sind nicht versichert und unfreiwillig Volltrunkene haften nicht. In wenigen Tagen ist auch das Jahr 2012 schon wieder vorbei. Vorher feiert ganz Deutschland noch Silvester. Ist dabei Feuer im Spiel, sollte man unbedingt Vorsicht walten lassen. Besonders riskant: Das große Feuerwerk um Mitternacht, Fondue und Feuerzangenbowle, aber auch Bleigießen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerke. Aus einer kleinen Unachtsamkeit können schnell unkontrollierbare Zimmerbrände werden. Dekorationen wie Luftschlangen oder ein ausgetrockneter Christbaum wirken dabei oft als Brandbeschleuniger.