Vermögensschaden-Haftpflicht seit 1. Januar 2013 Pflicht
Für unabhängige Finanzberater, die eine Erlaubnis zum neuen 34 f Gewerbeordnung (GewO) beantragen, ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung seit dem 1. Januar 2013 im Erlaubnisverfahren nachzuweisen. Daher rät die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner Vermittlern von Vermögensanlagen, die sich nicht einem Haftungsdach angeschlossen haben, ihren bestehenden Versicherungsschutz zur Regulierung von Vermögensschäden in der vorliegenden Vertragskonstellation vom einem spezialisierten Fachmakler prüfen zu lassen. Darauf weist die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner hin. So sind heute am Markt neue Tarife, individuelle Deckungskonzepte oder im Einzelfall auch Rahmenvereinbarungen verfügbar.