Korruption im Gesundheitswesen gehört ins Strafgesetzbuch
Innungskrankenkassen sprechen sich für Regelungen zum Identitätsschutz von Kronzeugen aus
Die Innungskrankenkassen begrüßen das Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das heute im Kabinett verabschiedet wurde. „Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ist die erfolgreiche Verfolgung von korruptiven Praktiken endlich möglich, dafür haben sich die Innungskrankenkassen seit Jahren eingesetzt“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.