Leistungs-Plus für die Wohngebäudeversicherung des BGV
Einschluss Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ab sofort bei Neu- und Bestandskunden bis zur Versicherungssumme möglich
Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen hat ein neues Leistungs-Highlight in der Wohngebäudeversicherung: Ab sofort gilt in der Exklusivdeckung im Neu- und Ersatzgeschäft der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit ist bis zur Versicherungssumme mitversichert.