Versicherungen

Achtung Wildwechsel: Welche Versicherung bei Unfällen mit Tieren hilft

Im Jahr 2015 wurden im Schnitt jeden Tag rund 650 Wildunfälle bei den Kfz-Versicherern in Deutschland gemeldet. In Folge der Zeitumstellung ist gerade jetzt erhöhte Vorsicht geboten: Auf dem Weg zur Arbeit geraten Autofahrer wieder in die Morgendämmerung, in der Rehe und Wildschweine auf Nahrungssuche sind und dabei gerne mal die Straße überqueren. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, wie man eine Kollision mit Reh, Hirsch oder Wildschwein vermeidet und welche Versicherung hilft, wenn es doch passiert ist.

Wie Fahrer Wildunfällen vorbeugen können

Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Deshalb gilt es, auf kreuzendes Wild vorbereitet zu sein: Besonders in der Dämmerung sollten Autofahrer vorausschauend fahren und in der Nähe von Wald und Feld die Geschwindigkeit senken. Bleiben Tiere reglos auf der Fahrbahn stehen, empfiehlt es sich, kontrolliert zu bremsen, das Fernlicht abzublenden und zu hupen, um sie zu vertreiben.

Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist

Ist der Bremsweg zu lang, um eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden, sollte man nicht versuchen auszuweichen. Dies birgt das Risiko eines noch gefährlicheren Zusammenstoßes mit einem anderen Wagen oder, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.

Der richtige Versicherungsschutz

Ist es zu einem Wildunfall gekommen, springt die Teilkaskoversicherung ein: Sie kommt für Schäden am eigenen Auto auf. „Versicherte sollten jedoch prüfen, wann ihre Police greift“, rät Frank Bärnhof. „Der Versicherungsschutz sollte den sogenannten erweiterten Wildschaden-Schutz beinhalten. Dann greift die Versicherung bei einem Zusammenstoß mit Tieren aller Art, und nicht nur bei bestimmten Tierarten wie beispielsweise dem Haarwild.“

Was tun bei einem Wildunfall?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen.
  • Tier nicht berühren: Wegen Tollwutgefahr das verletzte oder getötete Tier am besten nicht anfassen.
  • Polizei benachrichtigen und Wildunfall melden: Die Polizei nimmt den Unfall auf und informiert den Jagdpächter, der sich um das Tier kümmert.
  • Versicherung informieren und Fotos machen: Bilder von Unfallort, Tier und Fahrzeug unterstützen die rasche Schadenregulierung.
  • Wilderei ist strafbar: Auf keinen Fall totes Wild mitnehmen.

http://ots.de/Wt652

Wirtschaft

Digitalisierungsgesetz benötigt noch Anpassungen

Neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle, etwa zum Messen und Steuern, benötigen klare Rahmenbedingungen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in dem geplanten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende dabei einen wichtigen Schritt nach vorn, hält aber Änderungen für notwendig. So darf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme nicht zu einer ungerechtfertigten Netzentgeltbelastung für Kunden führen.

Intelligente Messsysteme sind notwendig, um etwa bei Kunden mit höheren Energieverbräuchen ein Lastmanagement zu ermöglichen. Das Gesetz sieht eine Einbauverpflichtung ab 2017 für Anschlüsse mit einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden vor; dazu zählen etwa kleinere gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, die derzeit nach so genannten Standardlastprofil (SLP) beliefert werden. Nach aktuellem Stand wäre ein Großteil dieser Kunden durch die Einbaupflicht neben den gesetzlich geregelten Kosten für das intelligente Messsystem auch mit deutlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Der Grund: Mit dem Einbau des Smart Meter würden diese nicht mehr als SLP-Kunden eingestuft, sondern fallen unter die Leistungsmessung. Je nach Verteilernetzbetreiber könnten sich dadurch die Netzentgelte um ein Vielfaches erhöhen. „Der Gesetzgeber könnte hier kurzfristig eine Lösung finden, etwa die, dass diese Kunden zwar anders bilanziert, aber netzseitig weiter als SLP-Kunden abgerechnet werden können“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Nikolaus Starzacher, Gründer und Geschäftsführer des Messstellenbetreibers Discovergy, ergänzt: „Ein solches Bilanzierungswahlrecht würde den Marktstart erleichtern, da jeder Nutzer eines Smart Meters von den Vorteilen profitieren kann, ohne preisliche Nachteile befürchten zu müssen.“ Starzacher blickt optimistisch nach vorn. „Ich freue mich, dass nach vielen Jahren mühsamer Diskussion mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende endlich klare Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Roll-Out von intelligenten Stromzählern nun bald beginnen kann.“

„Um die notwendige Flexibilisierung voranzutreiben, müssen wir entsprechende Verbrauchspotentiale über intelligente Infrastruktur zum Vorteil der Energiekunden verschieben. Wir dürfen diesen sinnvollen Weg nicht durch inkompatible Netzentgeltregelungen behindern.“ Wichtig sei zudem, möglichst bald die noch ausstehende Lastmanagementverordnung vorzulegen. „Es kann nicht sein, dass wir die Messinfrastruktur endlich erneuern und gleichzeitig an einer Rundsteuerregelung aus dem Jahr 1899 festhalten, mit der wir die moderne Messinfrastruktur nicht nutzen können“, so Busch.

Wirtschaft

DIW-Chef attackiert Schäuble und andere deutsche Politiker

DIW-Chef Marcel Fratzscher hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und andere deutsche Politiker vor weiteren Angriffen auf die Europäische Zentralbank (EZB) gewarnt. „Die zu einseitige und häufig emotionale Kritik an der EZB ist falsch und schadet der Glaubwürdigkeit der EZB“, sagte Fratzscher der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Deutschland schadet sich selber mit der Kritik an der EZB, denn ein Verlust der Glaubwürdigkeit bedeutet, dass die EZB ihre Aufgabe schlechter erfüllen kann“, sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). „Anstelle die EZB zu attackieren, sollte sich die Politik den Spiegel vorhalten“, sagte er. „Europas größtes Problem ist nicht das Handeln der EZB, sondern das Nicht-Handeln der Politik – gerade auch in Deutschland“, betonte der Ökonom. „Wir müssen in Deutschland dringend zu einem sachlichen und ausgewogenen Dialog zur EZB-Geldpolitik zurückkehren“, mahnte er. Schäuble hatte die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) scharf kritisiert, weil sie euroskeptische Befürchtungen nähre.

Sachwerte / Immobilien

Platzierungsendspurt beim Immobilien-AIF PROJECT Wohnen 14

Seit Juli 2014 hat der Alternative Investmentfonds (AIF) Wohnen 14 über 77 Millionen Euro Eigenkapital akquiriert und ist inzwischen breit in 21 Objekte investiert. Noch bis zum 30. Juni können sich Anleger über den AIF am Bau hochwertiger Immobilienentwicklungen mit Schwerpunkt Wohnen in den Metropolregionen Berlin, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg und München beteiligen.

In wenigen Wochen schließt der fränkische Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT den Immobilienentwicklungsfonds Wohnen 14. Der AIF hat gute Chancen seinen Vorgängerfonds Reale Werte 12 im Bereich des akquirierten Eigenkapitalvolumens zu überholen. Bis Ende März haben über 2.300 Privatanleger mehr als 77 Millionen Euro investiert. Der reine Eigenkapitalfonds benötigt damit nur noch rund 14 Millionen Euro auf den Reale Werte 12, der mit 90,7 Millionen Euro im Jahr 2014 nach ebenfalls zweijähriger Platzierungszeit geschlossen wurde und damit das bislang erfolgreichste Publikumsangebot aus dem Hause PROJECT Investment darstellt.

 

6,5 Jahre Laufzeit

Für Spätzeichner bietet der Wohnen 14 Stabilitätsvorteile nicht nur aus Sicherheitsaspekten wie der reinen Eigenkapitalbasis und breiten Streuung, sondern auch durch die bereits stattfindenden Rückflüsse aus Wohnungsverkäufen. So befindet sich schon ein Drittel der Investitionsobjekte im Verkauf. Es handelt sich um die Objekte in der Fuchstanzstraße und in der Kalbacher Hauptstraße in Frankfurt, wobei in der Kalbacher Hauptstraße bereits über drei Viertel der Wohnungen verkauft sind. Daneben befinden sich die Rothenburger Straße und Wilhelmshavener Straße in Nürnberg im Verkauf, letztere bei einem Verkaufsstand von einem Drittel. Und in Berlin sind seit kurzem die Projekte in der Hugo-Cassirer-Straße und Marienfelder Straße im Verkauf sowie seit längerem der Neubau in der Rungestraße, von dessen 123 Wohnungen bereits 95 Wohnungen veräußert wurden. Neben der hohen vorhandenen Investitionsbreite ist vor allem die kurze Restlaufzeit von nur noch circa 6,5 Jahren für Investoren interessant.

 

eFonds24 senkt Risikoklassifizierung

Ursprünglich war der Wohnen 14 konzeptionsbedingt als Blind Pool gestartet, bei dem die Investitionsobjekte nicht feststehen. Aufgrund der breiten Streuung in 21 Objekte hat die Internetplattform eFonds24 ihre Risikoklassifizierung beim Wohnen 14 auf Stufe drei gesenkt. Die Renditeerwartung liegt bei 6 Prozent und mehr pro Jahr auf das eingesetzte Kapital. Eine Beteiligung ist ab 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Ausgabeaufschlag möglich.

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Sachwerte / Immobilien

Baufinanzierungszinsen bleiben niedrig

Die Baufinanzierungszinsen verharren vor dem Hintergrund der jüngsten Lockerung der Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB) weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Mit 1,06 Prozent liegt der Bestzins für 10-jährige Hypothekendarlehen Anfang April etwa auf dem Niveau des Vormonats und ist somit nicht weit vom historischen Tiefpunkt von April 2015 entfernt.

Die umfangreiche Ausweitung der Liquidität durch die EZB – unter anderem wurde auf ihrer letzten Sitzung eine historisch einmalige Leitzinssenkung auf 0,00 Prozent beschlossen – hat eine kontroverse Diksussion entfacht. Während Befürworter wie der IWF-Chefvolkswirt Maurice Obstfelder warnen, dass bei einer Zinserhöhung die Arbeitslosigkeit steigen werde, weisen Kritiker auf die Risiken einer anhaltenden Niedrigzinspolitik – beispielsweise die Bildung von Preisblasen an den Finanzmärkten – hin. Bundesbankpräsident Jens Weidmann beurteilt die Anleihekäufe von Staats- und nun auch Unternehmensanleihen als „gefährliche Vermengung von Geld- und Fiskalpolitik“ und kritisiert, dass der Druck zu Wirtschaftsreformen sänke. Je länger die beschlossenen Maßnahmen andauerten, desto schwächer würden sie in ihrer Wirkung und desto größer würden die Risiken der lockeren Geldpolitik. Gegner der EZB-Maßnahmen monieren den zunehmenden Druck auf die Erträge der Banken und Probleme bei der Altersvorsorge.

USA: Leitzins wird 2016 nur graduell erhöht

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat auf ihrer letzten Sitzung am 16. März den Leitzins auf der Spanne von 0,25 Prozent bis 0,5 Prozent belassen und signalisierte, dass weitere Zinsschritte langsam erfolgen werden. Ursachen sind die Konjunkturabkühlung in China, der niedrige Ölpreis und die hohe Volatilität an den Finanzmärkten. Während die Notenbank im Dezember 2015 noch von vier Zinsschritten in 2016 ausging, erwartet sie in ihrer aktuellen Prognose nur noch zwei Zinserhöhungen. Fed-Chefin Janet Yellen hält graduelle Erhöhungen des Leitzinses für angemessen. Daher wird das Zinsniveau in den USA wahrscheinlich auch auf längere Sicht niedriger bleiben.

Immobilienkäufer sollten auf realistische Objektpreise achten

„Immobilienkäufer in Deutschland können sich über eine stabile wirtschaftliche Situation und ein historisches Niedrigzinsumfeld freuen“, sagt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „Die aktuellen Rahmendaten der Eurozone sprechen auch nicht für eine baldige Abkehr von der lockeren Geldpolitik.“ Die Inflation ist noch weit von der Preisstabilitätsgrenze der EZB entfernt, die bei 2,0 Prozent liegt. „Mangels Anlagealternativen werden die niedrigen Baufinanzierungszinsen die Nachfrage nach dem sogenannten Betongold weiter verstärken“, ist sich Gawarecki sicher. In beliebten Vierteln von Metropolregionen sind somit weiter anziehende Kaufpreise zu erwarten.

„Unsere Berater empfehlen Käufern, einen Eigenkapitalanteil von rund 20 Prozent in ihre Finanzierung einzubringen und das niedrige Zinsumfeld für eine höhere Tilgung zu nutzen“, so Gawarecki. „Wichtig ist eine realistische Einschätzung des Objektwerts und eine ehrliche Beantwortung der Frage ‚Wieviel Haus kann ich mir leisten?‘ Um nicht einen ‚Liebhaberpreis‘ zu zahlen, sollten Erwerber auch bedenken, wie sich die jeweilige Region in Punkto Wirtschaft und Bevölkerungsprognose entwickeln wird.“ Diese Aspekte sind Indikatoren für die Höhe des möglichen Wiederverkaufswerts.

KfW erweitert Programm „Energieeffizient Bauen“

Seit dem 1. April 2016 sind Neuerungen bei dem Programm „Energieeffizient Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wirksam. „Käufer und Bauherren von KfW-Energieeffizienzimmobilien können bei Krediten nun einen Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro und eine Zinsbindung von 20 Jahren in Anspruch nehmen“, berichtet Gawarecki. „Bisher lag die maximale Kredithöhe der KfW bei 50.000 Euro, die Zinsbindung war auf zehn Jahre begrenzt.“ Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse gewährt: Beispielsweise sind das bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit.

Tendenz

Kurzfristig: schwankend seitwärts

Langfristig: steigend

Quellenangabe: „obs/Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft/Dr. Klein & Co. AG“

ETF / Zertifikate

Nachhaltig investieren mit ETFs

Anders als in vielen anderen Bereichen der Fonds- und Vermögensverwaltungsindustrie ist der Trend zu nachhaltigen Investments bisher noch nicht wirklich bei Anbietern von börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angekommen. Aktuell scheint sich dieszu ändern, so werden immer mehr Produkte mit einem auf nachhaltigen Kriterien beruhenden Index als Basiswert auf dem Markt lanciert.

Ob diese ETFs von den Anlegern angenommen werden, bleibt abzuwarten, denn gerade bei nachhaltigen und/oder ethischen Investitionen spielen die persönlichen Präferenzen der Anleger eine große Rolle. Diese individuellen Wünsche lassen sich aber in der Regel nicht mit breiten Ansätzen, wie dem häufig für die Indexkonstrukton verwendeten „Best-in-Class-Ansatz“ umsetzen, da diese nicht auf individuelle Ansprüche eingehen können und der Begriff der Nachhaltigkeit für viele Investoren hier zu allgemein erfasst wird, wodurch die entsprechenden Produkte, aus deren Sicht, ungeeignet sind.

Wachstumsfeld nachhaltige Investitionen

Da der Trend in Richtung nachhaltiger Kapitalanlagen von immer mehr Investoren adaptiert wird, muss die ETF-Industrie und vor allem die Indexanbieter nach Wegen suchen, um von diesem Trend profitieren zu können um sich so einen weiteren Wachstumsmarkt erschließen zu können.

Ein Beispiel für den Einsatz dieser „neuen“ Daten ist der Kohlendioxidausstoss (CO2-Ausstoss) eines Unternehmens, der von dem Indexanbieter MSCI für die Konstruktion von nachhaltigen Indizes genutzt wird. Für die Investoren ist dies eine transparente Variante der Indexkonstruktion, denn die CO2-Emission eines Unternehmens haben einen direkten Einfluss auf die Umwelt und können von dem Indexabieter auf Basis eines standardisierten Reportings (UN Global Compact) ermittelt und auf Branchenebene verglichen werden. Zwar gibt es auch an diesem Ansatz verschiedene Kritikpunkte, insbesondere da bei einem solchen Ansatz andere Aspekte der Nachhaltigkeit vernachlässigt werden. Dennoch scheint die Berücksichtigung der Kohlendioxidemissionen aufgrund der Transparenz der Kriterien zur Indexkonstruktion geeignet und von den Investoren akzeptiert zu sein.

Dementsprechend gibt es mittlerweile nicht nur aktiv gemanagte Fonds, die sich dem Thema Klimawandel, beziehungsweise Climate Change widmen, sondern auch Indizes und entsprechende ETFs, in denen die Titel anhand ihrer CO2 Emissionen gewichtet werden. Die Akzeptanz dieses Ansatzes ist dabei nicht nur mit der Transparenz des Ansatzes zu begründen, es scheint auch so zu sein, das die Investoren das Thema Klimawandel verstehen und sehen, das sie es mit einem CO2-Ansatz ohne großen Aufwand in ihrem Portfolio umsetzen können.

Nachhaltigkeit als Thema für Smart-Beta-ETFs?

Aufgrund der Möglichkeiten, die sich durch die Einbeziehung von nicht bilanziellen Daten in die Gewichtung der Aktien ergeben, bietet sich das Thema Nachhaltigkeit meiner Ansicht nach besonders für die sogenannten „Smart-Beta“ ETFs an. Denn gerade bei diesen Fonds und den entsprechenden Indizes suchen die Produkentwickler immer nach Kennzahlen und anderen Kriterien, mit denen sie einen Index entwickeln können, der im Vergleich zu einem marktkapitalisierungegewichteten Index, einen potentiellen Mehrertrag erzielen könnte. So könnten die Anbieter zum Beispiel die drei Faktoren E (Environmental = Umwelt), S (Social = Soziales) und G (Governance = Unternehmensführung) aus dem sogenannten ESG-Investing als einzelne Kriterien nutzen, um entsprechende Indizes zu kreieren.

Insgesamt erscheint es sinnvoll, dass die ETF-Branche den Megatrend nachhaltige Investments adaptiert. So können die ETF-Anbieter mit ihren Produkten eine große Zahl von Anlegern schnell erreichen, wenn die angebotenen Fonds deren Vorstellungen entsprechen. Damit könnte die ETF-Industrie den Megatrend Nachhaltigkeit nutzen, um ihr zukünftiges Wachstumspotenzial zu sichern.

Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.

Berater

Pensionszusagen: Neuer Rechnungszins bewirkt nur Schein-Entlastung für Unternehmer

Die neue HGB Zinsverordnung ist im März 2016 in Kraft getreten: ein höherer Rechnungszins soll den deutschen Unternehmen die Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen erleichtern. Nach Meinung der Berliner diz AG wurde das Problem der Unterfinanzierung von Pensionszusagen damit nicht gelöst, sondern nur vertagt. Stattdessen wurden neue bürokratische Belastungen für Unternehmen geschaffen. „GmbH-Geschäftsführer sollten daher jetzt verstärkt die Möglichkeiten der bilanziellen Auslagerung von Pensionszusagen prüfen“, rät diz-Vorstand Thorsten Kircheis.

Das Problem der Unterfinanzierung von Pensionszusagen wurde der breiten Öffentlichkeit bewusst, als zum Jahresanfang eine Finanzierungslücke von 1,7 Milliarden Euro für Zusatzrenten der Mitarbeiter von ARD und ZDF bekannt wurde. Dies hat wahrscheinlich zur Folge, dass die Senkung des Rundfunkbeitrags geringer ausfällt als geplant.

Auch bei mittelständischen Unternehmen fehlen insgesamt Milliardenbeträge für künftige Pensionen. Ein Grund dafür ist das gesunkene Zinsniveau. Nun hat der Gesetzgeber eine Verlängerung des rückwirkenden Betrachtungszeitraums zur Berechnung des Rechnungszinses von 7 auf 10 Jahre beschlossen. Die bisher geltende Sieben-Jahres-Regelung ist damit jedoch keinesfalls vergessen. Vielmehr sind Unternehmen nun gezwungen doppelt zu bilanzieren: nach neuer und alter Ordnung. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag unterliegt, sofern positiv, einer Ausschüttungssperre, muss also als Rücklage im Unternehmen verbleiben.

Die diz AG sieht darin keine echte Erleichterung für den Mittelstand, sondern unnötigen bürokratischen Aufwand: „Die Rechnung geht für die Unternehmen nur dann vorteilhaft auf, wenn die Zinsen mittelfristig wieder steigen“, erläutert Thorsten Kircheis: „Das ist aber unwahrscheinlich. Einerseits spricht die Nullzinspolitik der EZB gegen kurzfristig höhere Zinsen. Andererseits handelt es sich um einen langfristigen Trend. Die Durchschnittsrenditen an den Kapitalmärkten sinken, von kurzen Erholungspausen abgesehen, bereits seit 1973 kontinuierlich“.

Wirtschaft

Sparen in Zeiten der Zinsflaute

Die Deutschen sind und bleiben Aktienmuffel, scheuen das Risiko und zeigen nahezu allen Formen der Geldanlage jenseits des klassischen Sparbuchs gegenüber ein tiefsitzendes Misstrauen, selbst wenn dort angesichts des historischen Zinstiefs die Guthaben faktisch schrumpfen. Soweit die aktuelle Postbank-Studie zum Sparverhalten der Bundesbürger. Nicht einmal jeder fünfte Sparer legt sein Geld in Aktien oder Fonds an. Paradoxerweise wähnen etwa genau so viele Menschen ihren Notgroschen unterm Kopfkissen sicher.

Das Beharren der Deutschen auf konservativen Anlageformen wird oft kritisiert. Experten verweisen dann darauf, dass sich auf dem Kapitalmarkt angelegtes Geld mittel- und langfristig oft deutlich besser entwickelt als Spareinlagen und deutsche Anleger weit weniger am Wachstum der eigenen Wirtschaft teilhaben, als das in anderen Ländern der Fall ist.

Allerdings gilt auch hier: Das Risiko fährt immer mit. Ein Grund zum Haareraufen ist die Skepsis gegenüber dem Aktienhandel aber keineswegs. Denn wer risikolos, aber diszipliniert Geld zurücklegt, der vermehrt sein Guthaben schon durch das Sparen selbst. Dieses Prinzip funktioniert immer, gerade auch in der Zinsflaute.

 

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Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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