Lifestyle

Teilreisewarnung für die Provinz Hubei in China

ARAG Experten über die Konsequenzen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

skeeze / Pixabay

Nachdem immer mehr Länder Verdachtsfälle auf den Corona-Virus melden, hat das Auswärtige Amt (AA) nun doch eine Teilreisewarnung für die Provinz Hubei, in der der Erreger erstmals auftrat, ausgesprochen. Nicht notwendige Reisen nach China sollten unbedingt verschoben werden. Welche Konsequenzen das haben kann, erklären die ARAG Experten im Folgenden.

Reisewarnung: Das Auswärtige Amt informiert

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden sich drei Typen von nützlichen Hinweisen.

• Reisewarnungen, wie im aktuellen Fall für die Provinz Hubei in China beinhalten einen dringenden Appell des AA, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Es kann Gefahr für Leib und Leben durch eine Naturkatastrophe, Epidemie, Krieg oder Terror im ganzen Land oder bestimmten Regionen bestehen. Eine Reisewarnung ersetzt die Sicherheitshinweise (s.u.). Deutsche, die dort leben, werden gegebenenfalls aufgefordert, das Land zu verlassen.
• Reisehinweise enthalten allgemeine Infos über Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise wie Impfungen und straf- oder zollrechtliche Besonderheiten.
• Sicherheitshinweise nennen besondere Risken für Reisende und können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken.
Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden Reisenden je nach den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.

Bei notwendigen Reisen in das Risikogebiet Hubei empfehlen die ARAG Experten, sich auf der AA-Homepage in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ einzutragen. Hier werden Deutsche, die im Ausland leben, elektronisch erfasst, um im Notfall unverzüglich Kontakt mit ihnen aufzunehmen.

Kann man bei einer Reisewarnung eine Reise stornieren?

Wenn das AA eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Reisestornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann korrekt “unvermeidbare außergewöhnliche Umstände”. Das bedeutet, die Reise muss beispielsweise durch plötzlich auftretende Naturkatastrophen – hierunter fällt auch die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit wie beim Corona-Virus –, politische Unruhen oder terroristische Risiken erheblich gefährdet sein. Alles Ereignisse, die man bei einer Buchung noch nicht vorhersehen konnte. Viele Reiseveranstalter sind inzwischen kulant und bieten auch Umbuchungen an.

Haben Sie Ihren Urlaub individuell gebucht, also etwa das Hotel direkt beim Inhaber, müssen Sie sich im Fall einer Reisestornierung an die jeweiligen Anbieter wenden. Hier können Sie von Ihrer Buchung zurücktreten, wenn Sie das im Vertrag zuvor vereinbart haben. Auskunft darüber finden Sie in Ihren Unterlagen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei vielen Anbietern ist es beispielsweise günstiger, wenn Sie nicht stornierbar buchen. Und es kostet entsprechend etwas mehr, wenn Sie bis zum Anreisetag die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurückzutreten. Manche Hotels lassen aber mit sich reden, wenn sie das Zimmer, das Sie nicht nutzen, weiterverkaufen können. Ein Versuch ist es wert, nachzufragen. Ein Recht darauf gibt es aber nicht.

Was ist, wenn man schon unterwegs ist, und eine Reisewarnung kommt?

Wenn Sie als Pauschalreisender Ihre Reise schon angetreten haben und vor Ort von einer Reisewarnung ereilt werden, können Sie vom Reisevertrag wegen höherer Gewalt zurücktreten. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Bereits beanspruchte Leistungen müssen Sie in der Regel allerdings trotzdem bezahlen. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, müssen Sie meist die Hälfte übernehmen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Weitere Informationen zum Corona-Virus:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/08024/

print

Tags: , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
APUS Capital: APUS Capital – Investments in Innovation

Stefan Meyer  im Interview zur Attraktivität von langfristigen, innovationsgetriebenen Investments in Aktien und wie APUS Capital überdurchschnittliche Renditen erzielen kann.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 02 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben