Lifestyle

Frostschäden vermeiden!

ARAG Experten warnen vor Frostschäden an Wasserleitungen

Pezibear / Pixabay


Nach dem Schnee kommt jetzt der Frost! Zumindest für die Südhälfte warnen die Meteorologen ab dem kommenden Wochenende vor einen anhaltenden Kältewelle.Das kann für unvorbereitete Mieter und Hausbesitzer ein teures Nachspiel haben: Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen gefriert, können die Rohre platzen. ARAG Experten schildern die Sachverhalte.

Schäden vermeiden!

Wasserleitungen sind in den seltensten Fällen sichtbar, sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand und damit aus dem Sichtfeld der Mieter und Eigentümer. Richtig teuer wird es, wenn das Wasser in den Leitungen gefriert und nach dem Auftauen aus den geborstenen Leitungen in die Wohnung fließt. Jedes Jahr kommt es so zu mehr als 1 Million Leitungswasserschäden. Ein Großteil der Schäden könnte durch die richtige Vorbeugung vermieden werden. Der einfachste Tipp ist heizen! Bewohner sollten daher darauf achten, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden. Das Ventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Wer bei den Heizkosten knausert, für den kann ein Leitungswasserschaden richtig ins Geld gehen. Mieter und Hausbesitzer sollten also nicht am falschen Ende sparen. Besonders groß sind die Gefahren für einen Wasserleitungsschaden in Wohnräumen, wenn ein Wintereinbruch nach frühlingshaften Temperaturen noch einmal plötzlich eintritt. Oft passiert dann etwas, wenn die Bewohner im Urlaub sind, oder in Räumen, die man nicht täglich betritt; wie z. B. Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Vorrats- oder Abstellräume.

Frostschäden erkennen und versichern

Eingefrorene Leitungen lassen sich zum Glück meist schnell entlarven. Mieter und Eigentümer sollten handeln, sobald kein Trinkwasser mehr aus der Leitung kommt oder die Heizkörper kalt bleiben. In der Regel sind die Rohre dann bereits zugefroren. Mit einer Hausratversicherung versichern Kunden ihren kompletten Hausrat wie Möbel, Gardinen, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten und Computer. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt, also auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Besteht mindestens eine dieser Versicherungen, sollte man daran denken, den Versicherer unverzüglich zu informieren, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt.

Frostwächter reicht nicht!

Wer die Wohnung oder das Haus für das Wochenende oder einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Zentralheizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren. Darauf machen die ARAG Experten aufmerksam und nennen einen beispielhaften Fall. Ein Rentner wollte den Widrigkeiten des deutschen Winters entfliehen und machte sich für sieben Wochen auf nach Mallorca. Die Heizung hatte er auf die niedrigste Einstellung, den so genannten „Frostwächter“ eingestellt und seine Tochter angewiesen ein- bis zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Die Anlage hielt den winterlichen Temperaturen jedoch nicht stand, und es traten diverse Schäden u.a. an Rohren und Heizkörpern auf. Die Gebäudeversicherung meinte, dass häufiger, wenn nicht gar täglich zu überprüfen gewesen wäre, ob das Haus nicht auskühle und verweigerte die Schadensregulierung. Das sahen die Richter des Landgerichts (LG) Bonn genauso: Gerade bei der niedrigen Einstellung „Frostwächter“ müsse bei einer Frostperiode im Fall eines Komplettausfalls der Heizung mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Warum hat Antecedo zum wiederholten Mal den Lipper Award gewonnen?

Antecedo hat mit dem Antecedo Independent Invest zum wiederholten Mal den Lipper-Award gewonnen.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 01| 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben