So manche sommerliche Radtour wird mit Pedelecs und E-Bikes erst schön. Pedelecs unterstützen ihren Fahrer, solange dieser in die Pedale tritt. E-Bikes besitzen hingegen einen tretunabhängigen Antrieb und gelten somit als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell werden, gelten als Mofa. Manchem Verkehrsteilnehmer ist das nicht rasant genug. Die Drahtesel mit Elektromotor auf höhere Geschwindigkeiten zu bringen, ist für gewiefte Tuner kein allzu großes technisches Problem. Rechtlich und sicherheitstechnisch allerdings schon, so ARAG Experten.
Dongles und Chip-Tuning
Tuning-Produkte für das E-Bike sind seit Jahren auch unter den Bezeichnungen Speed-Box, Speed-Chip und Dongles auf dem Markt und werden im Handel oder im Internet schon für unter 100 Euro angeboten. Durch Dongles und Chip-Tuning überschreiten die E-Bikes die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten um einiges. Die Funktionsweise des Dongles ist simple: Ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird die auf dem Display angezeigte Geschwindigkeit halbiert. Somit schaltet die Motorunterstützung nicht bei 25 km/h ab, sondern erst bei realen 50 km/h. Auch beim Chip-Tuning wird die angezeigte Geschwindigkeit manipuliert. Je nach Antriebssystem bestehen noch weitere Möglichkeiten, die maximale Unterstützung des E-Bike-Motors heraufzusetzen – sogar auf bis zu 75 km/h.
Der Gesetzgeber hat strikte Vorschriften erlassen
Ein durch Speed-Tuning modifiziertes E-Bike darf nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Heißt im Klartext: Das getunte E-Bike darf nur auf Privatgrund gefahren werden. Die meisten Tuning-Sets können daher deaktiviert oder abmontiert werden, damit das E-Bike auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Trotzdem warnen ARAG Experten vor dem technischen Kniff. Denn der Tuner verliert unter Umständen die Garantieansprüche auf seinen E-Bike-Antrieb, wenn die Modifizierung einmal aktiviert wurde. Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so Ersatzansprüche erlöschen oder gekürzt werden. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen. Die Händler von Tuning-Produkten sehen sich in einer „legalen Grauzone“, da der Verkauf und Erwerb von den angebotenen Sets nicht gesetzlich verboten ist. Lediglich der Einsatz im Geltungsbereich der StVZO verstößt ja gegen geltendes Recht. Und darauf wird bei jedem Tuning-Produkt hingewiesen. Die Fahrt mit einem modifizierten E-Bike unterliegt für die Händler also der Eigenverantwortung des Kunden.
Frisierte E-Bikes im Straßenverkehr
Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z. B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird. Besonders gefährlich ist aber das Tuning von Pedelecs, weil sie rechtlich als Fahrräder gelten, wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren. Ihre Fahrer unterliegen somit keiner Helmpflicht. Können sie durch Tuning aber 45 km/h und schneller flitzen, sind bei Unfällen schwere Kopfverletzungen zu erwarten, warnen ARAG Experten und appellieren an die Vernunft der Straßenteilnehmer mit E-Bikes und Pedelecs.
(ARAG)