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Baukindergeld kann ab sofort beantragt werden   

Im Streit um das milliardenschwere Baukindergeld konnte sich die Große Koalition erst nach einigem Hin und Her einigen. Nun kann das Baukindergeld beantragt werden.

 

Familien, die Wohneigentum erwerben, werden damit finanziell unterstützt. Damit soll die Idee der Eigenheimzulage wiederbelebt werden und dafür gesorgt werden, dass sich junge Familien ein Eigenheim leisten können.

Ab wann gibt es das Baukindergeld?

Familien können das neue Baukindergeld ab dem 18. September dieses Jahres bei der KfW Bankengruppe beantragen. Das teilte das Bundesinnenministerium nun mit. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um die einzige Wohnimmobilie. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, wenn danach der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt wurde.

Wer wird gefördert?

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Grenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind – also bis 90.000 Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 pro Kind. Damit soll angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für Familien eine Unterstützung beim Kauf oder Bau von Eigentum gewährt werden. Über den gesamten Förderzeitraum werden Kosten von bis zu zehn Milliarden Euro für die Maßnahme erwartet. Sie ähnelt der früheren Eigenheimzulage, die Ende 2005 ausgelaufen war und zeitweise über elf Milliarden Euro im Jahr kostete.

Sofort den Antrag stellen?

Beantragen können Berechtigte den Zuschuss erst nach dem Einzug. Dann haben sie drei Monate Zeit. Als Einzugsdatum gilt die amtliche Meldebescheinigung. Wer in diesem Jahr vor dem 18. September eingezogen ist, hat bis 31. Dezember Zeit für den Antrag. Das Kind oder die Kinder dürfen am Einzugsdatum nicht älter als 18 Jahre gewesen sein und müssen spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, wie die KfW betont. Dabei darf die Förderung insgesamt nicht höher sein als die Kosten für Neubau oder Kauf.

(ARAG)

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