Lifestyle

ARAG Experten über enttäuschte Urlaubsträume und Reisemängel

Es sollten die schönsten Wochen des Jahres werden. Aber leider entpuppen sich die Erwartungen manchmal als zu hoch gesteckt

PublicDomainPictures / Pixabay

Und dafür hat man auch noch richtig viel Geld ausgegeben. Der erhoffte Traumurlaub wird dann schnell zur Riesenpleite. Selbst wenn es nicht gleich ein Horror-Trip wird – Reisemängel sind immer ein echtes Ärgernis. Wer nach der (Pauschal-)Reise eine Preisminderung einfordern will, sollte laut ARAG Experten schon am Urlaubsort einige Regeln beachten.

Was sind eigentlich Reisemängel?

Nicht alle Reisemängel haben die gleiche Qualität; deshalb unterscheiden die Fachleute drei Kategorien: Geringfügige Reisemängel liegen unterhalb der Toleranzschwelle eines durchschnittlich empfindlichen Reisenden und müssen ganz einfach hingenommen werden. In der Fremde ist eben nicht alles wie daheim. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass mit steigendem Reisepreis diese Toleranzschwelle sinkt. Wer viel bezahlt, darf eben auch viel erwarten. Einfache Reisemängel sind solche, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis aus dem Gleichgewicht gerät und korrigiert werden muss: Entweder dadurch, dass der Mangel abgestellt wird, oder durch einen Nachlass des Reisepreises. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Solche erheblichen Reisemängel rechtfertigen darüber hinaus möglicherweise sogar einen Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen vertaner Urlaubszeit.

Erste Hilfe bei Reisemängeln: das Abhilfeverlangen

Die erste und in vielen Fällen sinnvollste Reaktionsmöglichkeit auf Reisemängel ist das Abhilfeverlangen. Der richtige Adressat hierfür ist die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters (z.B. der Reiseleiter) am Urlaubsort. Wichtig ist, dass die Mängel sofort im Gespräch mit der Reiseleitung genau beschrieben werden und sofortige Abhilfe verlangt wird. Die ARAG Experten raten dringend dazu, eine angemessene Frist, bis zu der die Abhilfe durch den Veranstalter erfolgen soll, zu setzen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Aber Achtung: Die Abhilfe muss kostenfrei sein! Wenn also z.B. ein Ersatzhotel angeboten wird, welches teurer ist als die bisherige Unterkunft, darf der Urlauber nicht für die Mehrkosten zur Kasse gebeten werden.

Das können Sie selbst tun

Manchmal ist der Reiseveranstalter nicht kooperativ oder die Reiseleitung vor Ort zu langsam, um innerhalb der kurzen Urlaubszeit Abhilfe zu schaffen. Dann darf sich der Urlauber auf Kosten des Veranstalters selbst helfen – z.B. bei überbuchter Unterkunft ein anderes Hotel in ähnlicher Ausstattung suchen. Einige Gerichte gestehen dem Reisenden dieses Recht allerdings nur unter der Voraussetzung zu, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. Auf jeden Fall muss der Veranstalter aber vorher die Möglichkeit zur Abhilfe bekommen, sie jedoch nicht geleistet haben, und es muss eine angemessene, faire Frist dafür gesetzt worden sein. Ist all dies erfüllt, darf sich der Urlauber wie bei diesem Beispiel ein anderes Hotel suchen, muss die Kosten allerdings vorstrecken und nach seiner Rückkehr beim Veranstalter geltend machen. Wichtig: Der Anspruch muss – ebenso wie eine Reisepreisminderung – bei Reisen, die bis zum 30. Juni 2018 gebucht wurden, innerhalb eines Monats nach der Rückkehr schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Urlauber, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht haben, kommen in den Genuss des neuen Pauschalreiserechts und haben hierfür zwei Jahre Zeit.

Lohnt sich ein Streit?

Um die Reklamationen der Reisemängel später auch beweisen zu können, sollte man bei allen Gesprächen mit der Reiseleitung einen Zeugen dabei haben. Am besten dazu geeignet ist ein anderer Hotelgast, der im Gegensatz zu Familienangehörigen auch im Falle einer Gerichtsverhandlung glaubwürdig ist. Viele Urlauber überschätzen allerdings die von den Gerichten zugesprochenen Minderungssätze. Diese liegen meistens zwischen fünf und dreißig Prozent des Reisepreises, nur selten geht es deutlich darüber hinaus. Das macht selbst bei einer teuren Reise nur eine enttäuschende Reisepreisminderung. Das Anliegen der ARAG Experten lässt sich deshalb in einer Faustformel zusammenfassen: „Streiten Sie nur dann, wenn der Anlass einen Streit wert ist!“. Denn jeder Streit kostet Zeit und Nerven und greift damit gerade das Kapital an, was im Urlaub angesammelt werden soll – Ruhe und Gelassenheit. Um die Entscheidung „streiten oder nicht“ richtig zu treffen, hilft ein Blick in die Reisepreisminderungstabelle des Landgerichts Frankfurt. Die gibt unverbindliche Anhaltspunkte, welche Minderung des Reisepreises man gegebenenfalls geltend machen kann:

• Massive Schäden am Hotelzimmer (Schimmel, Risse an Tapeten und Wänden, etc.) oder Ungeziefer (Wichtig: Eine kleine Spinne oder eine einzelne Kakerlake reicht nicht aus.)
Minderung: 10-50 Prozent
• Abweichende Strandentfernung des Hotels
Minderung: 5-15 Prozent
• Fehlender Meerblick
Minderung: 5-10 Prozent
• Eintöniges Essen oder nicht ausreichend warmes Essen oder ungenießbares Essen
Minderung: 5-30 Prozent
• Ausfall der Klimaanlage
Minderung: 10-20 Prozent
• Kein Strand, obwohl versprochen, fehlender oder verschmutzter Pool
Minderung: 10-20 Prozent

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Warum hat Antecedo zum wiederholten Mal den Lipper Award gewonnen?

Antecedo hat mit dem Antecedo Independent Invest zum wiederholten Mal den Lipper-Award gewonnen.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 01| 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben