Investmentfonds

Wie die EU (mehr) Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage mit einer Rolle rückwärts vorwärts bringt

Viele, damals noch euphorisch applaudierende Beobachter der 2016/2017 startenden Bemühungen der EU, mittels (mehr) Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zur Umlenkung von Kapitalflüssen in Richtung ökologischer und sozialer Problemlösungen beizutragen, schüttelten bis vor Kurzem mit jedem Schritt der Konkretisierung und mittlerweile sich auf Tausende Seiten anhäufenden regulatorischen Mikromanagement-Fantasien nur noch den Kopf. Selbigen ganz verlierend, wandten sich die meisten Marktteilnehmer nach und nach mit der 2022 eingeführten, völlig an der Realität vorbeigehenden Vorschrift, wie ein Pflicht Beratungsgespräch zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien auszusehen hat, von diesem an sich attraktiven und uns alle betreffenden Thema frustriert ab.

Was als sinnvolle Lenkung von Kapital in eine zukunftsfähige Wirtschaft gedacht war, ist 2025 zu einem nicht ineinander verzahnten Monstrum mutiert und entwickelte sich zum Paradebeispiel gut gemeinten, aber schlecht gemachten Regulierungseifers.

Ob das die teils zum Spielball politischer Interessen gewordene Taxonomie mit ihrer Aufnahme von Atomstrom in den EU-Katalog ökologisch-nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten trotz der sich selbst auferlegten „do no significant harm“-Regel als Gegenleistung zur Nachhaltigkeitsmachung von Gas war – Paris und Berlin waren offenbar mächtiger als Brüssel – oder die Entscheidung, dass sogar die Atombombe und weitere gemeinhin als kontroverse Waffen angesehene militärische Güter wie zum Beispiel Napalm- Brandwaffen explizit als vereinbar mit Nachhaltigkeits-Fonds eingestuft werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, Pippi Langstrumpfs Motto des „Widdewidde wie sie mir gefällt“ hat insbesondere bei der aktuellen geopolitischen Krisenlage Einzug in die Nachhaltigkeit gehalten.

Wo politische Kompromisse die wissenschaftliche Logik verdrängen, nur um auf der Suche nach Finanzierungsquellen den Taxonomie-Geldtopf anzuzapfen, wird Vertrauen vieler Anleger erschüttert. Was gestern als nicht-nachhaltig galt, wird heute schöngeredet und morgen vielleicht schon wieder neu bewertet.

Und in puncto Transparenz wurde von Anlegenden abverlangt, sich durch seitenlange Offenlegungs-Berichte zu kämpfen, um am Ende ernüchtert festzustellen, dass „nachhaltig“ insbesondere beim Sammelbecken des Artikel 8-Wildwuchses alles und nichts heißen kann. Anstatt Vertrauen zu schaffen, erzeugte die Regulierung Misstrauen – gegenüber Finanzprodukten ebenso wie gegenüber der Politik.

Der KO-Schlag war dann die viel zu verkopfte Pflicht-Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz, wobei die EU selbst zur Verwirrung beitrug, da sie beim Versuch der Vereinheitlichung gleich zwei Definitionen einer nachhaltigen Investition ermöglichte. Vom Markt dann etwas zu erwarten, was man selbst nicht festlegen konnte oder wollte, hat schon etwas Kafkaeskes.

LICHT AM ENDE DES TUNNELS

Jedoch, man glaubt es kaum: Die EU ist lernfähig! Sie zeigt Mut, loszulassen, um das (über-)lebenswichtige Thema wieder attraktiver zu machen. Sie hat verstanden, dass sie entschlackend und zielorientierter sein muss, wenn sie möchte, dass Kapital nachhaltig wirkt. So hat die Kommission neben der Abschaffung ihrer Definitionen nachhaltiger Investitionen und der nicht mehr so stark im Zentrum stehenden Taxonomie einen Vorschlag zur Verbesserung der Offenlegungsverordnung auf den Tisch gelegt, der drei klare Produktkategorien vorsieht: „ESG-Basics“ (für die Mehrheit der bislang bekannten Anlagestile wie zum Beispiel Bestin- Class, Ausschlüsse oder ESG als Risikofaktor begreifende Nachhaltigkeits-Ansätze) mit inhaltlichen Mindeststandards, „Transition“ (für Unternehmen, die sich von „braun zu grün“ wandeln) und „Sustainable“ (für zielbzw. themenorientierte Ansätze, Mittelverwendungs- Anleihen wie Green-, Blue- oder Social-Bonds etc.).

Zusätzlich führt sie zum ersten Mal den Impact-Begriff in ihr Regelwerk ein, um Produktanbietern schon lange notwendige Leitplanken zu geben, damit Wirkungsversprechen nicht mehr ausufern. Gleichzeitig gewährleistet sie damit Anlegenden den gewünschten Verbraucherschutz.

Impact aber nicht als eigene Produktkategorie, da zum Beispiel gerade auch Transformations-Ansätze mit echter Wirkung einhergehen können und die Impact- Abgrenzung zu Anlagen, die per se schon nachhaltig sind, nicht trennscharf gelingt. Die Gretchenfrage wird sich damit auseinandersetzen, ob Anlagen auf Sekundärmärkten, also zum Beispiel der klassische Aktien- oder Anleihefonds abhängig von den eingesetzten Nachhaltigkeits-Werkzeugen als derart wirkungsvoll angesehen werden können, dass sie zurecht den Impact-Stempel bekommen.

Wie das nun alles bis 2028 – solange wird der Gestaltungsprozess mit EU-Parlament und -Rat benötigen – konkretisiert und dann – so das Ziel der EU Verantwortlichen – in einem Guss mit der Anpassung von MiFID-II und IDD (Nachhaltigkeitspräferenz- Abfrage) harmonisiert als großer Wurf erfolgreich im Markt landen wird, wird sich zeigen.

Zumindest sind klare Produktkategorien mit damit einhergehenden Nachhaltigkeitspräferenzen eine Chance, dass der Weg von der Produktherstellung über den Vertrieb und die sach-, da produktgerechte Beratung zur Anlegerin und zum Anleger wieder frei wird. Dann haben Finanzberatende auch wieder Spaß daran, Anlegenden dieses grundsätzlich attraktive Thema erneut näherzubringen.

Somit ist das Licht am Ende des Tunnels nicht ein entgegenkommender Zug, sondern eine reale Perspektive, dass nachhaltiges Investieren endlich wieder ohne Artikel- 8-&-9-Scheinorientierung, sondern mit einer verständlicheren Einfachheit ausgestattet sein wird, um ins aufgeklärte und verdiente Licht gerückt zu werden.

ROLAND KÖLSCH

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