Ziel der neuen Regelung ist es, dass die Informationen, die zuvor im vereinfachten Verkaufsprospekt enthalten waren, im KIID einfacher und verständlicher vermittelt werden. So sollen zum Beispiel komplizierte Fachbegriffe vermieden werden, um auch fachfremden Anlegern das Verständnis zu erleichtern.
„Wir freuen uns, KIID bereits vor dem Ablauf der Frist frühzeitig für unsere gesamte in Luxemburg domilizierte Fondsfamilie umsetzen und damit der OGAW-IV-Richtlinie entsprechen zu können“, kommentiert Achim Küssner, Geschäftsführer der Schroder Investment Management GmbH. „Die wesentlichen Informationen wie Ziele, Anlagestrategie, Risiken, Gebühren und die frühere Wertentwicklung des Fonds werden durch unsere KIID einheitlich und durch verständliche Formulierungen vermittelt“, sagt Küssner weiter