Effektive Wertpapiere werden von Liebhabern gerne eingerahmt und als Dekoration im Arbeitszimmer aufgehängt, wobei sich das Interesse auf historische Aktien mit ansprechenden Motiven konzentriert. In der Geldanlage spielen diese effektiven Stücke kaum noch eine Rolle. Das Großherzogtum Luxemburg geht jetzt noch einen Schritt weiter und will die Zeit von effektiven Investmentfondsanteilen komplett beenden. Inhaber solcher Anteile sollten daher zügig ihre Bank aufsuchen, bei der sie ein Wertpapierdepot unterhalten, und diese Anteile einliefern. Die Bank schreibt die Anteile gut und führt den Bestand dann ohne Papier für den Anleger weiter. Ausschüttungen werden dann künftig automatisch dem Konto gut geschrieben. Alternativ kann der Anleger seine Anteile bei einem noch zu benennenden „depositary“ in Luxemburg einliefern. Dort werden die Anteile im Namen des Anlegers verwahrt.
Zwei wichtige Termine hat Luxemburg dabei gesetzlich vorgeschrieben: Wer seine Anteile bis 18.02.2015 nicht eingeliefert hat, darf keine Ausschüttung mehr erhalten. Anteile, die auch bis 18.02.2016 nicht eingeliefert sind, werden von Gesetzes wegen für wertlos erklärt, der Gegenwert wird bei der Luxemburger „Caisse des Consignations“ hinterlegt. Danach kann der Anleger nur noch den Wert der Anteile zum 18.02.2016 reklamieren, spätere Ausschüttungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Für den Anleger stellt die Einlieferung bei seiner Bank keinen großen Aufwand dar, weil die Bank die Abwicklung standardisiert übernimmt. Die Depotführung ist für ihn zudem vorteilhaft, weil er dann nicht mehr das Risiko hat, dass die Papiere verloren gehen könnten oder die Kupons zur Bank gebracht werden müssen, um die Ausschüttung zu erhalten.