„Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären.“ Auf dieses Problem hatte der BVI die Regulatoren in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen.
BVI fordert Korrektur der Auswüchse bei MiFID II und PRIIPs
Der BVI plädiert deshalb dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten. Dazu Richter: „MiFID und PRIIPs haben 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt. Die EUGesetzgeber haben Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren. Für PRIIPs könnte das schon bei der anstehenden Überprüfung Ende 2018 geschehen.“
Anleger sollten sich im Zweifel an Berater wenden
Fondsgesellschaften und Berater stellen Privatanlegern heute schon das sogenannte OGAW-KIID zur Verfügung, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Sie enthalten übersichtliche und vergleichbare Informationen unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt. Ab Januar kommen dann die neuen Informationen nach MiFID II hinzu und bei Fondspolicen ein PRIIPs-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds.
Ein Vergleich dieser Dokumente führt oft zu absurden Ergebnissen, etwa bei den Kosten: Beim Kauf eines Fonds schreiben MiFID II und PRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen.
Die Kostenbestandteile sind zwar unter MiFID II und PRIIPs einheitlich definiert, sie werden allerdings unterschiedlich berechnet mit der Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhält. Doch damit nicht genug: Die Kosten nach MiFID II und PRIIPs sind wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch, und sie unterscheiden sich auch noch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt. Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg; also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft. Fondsanleger sollten sich durch die Informationsflut nicht verunsichern lassen und Fragen mit ihrem Finanzberater klären.
(BVI)