Die Headline stammt von Ex-Finanzminister Jörg Kuckies, doch abgesehen von WISO (Sendung vom 26.3.2026) gab es bislang keine nennenswerten Beiträge im öffentlich- rechtlichen Fernsehen. Zu schwierig für die Medien? Wie soll das Altersvorsorgedepot dann ein Erfolg werden? Es gibt noch nicht einmal eine offizielle Abkürzung für das Altersvorsorgereformgesetz. Nun ist es bis zu dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2027 ja noch Zeit, doch insbesondere Bank und Finanzanlage- sowie Honorarberater sollten mit ihren Kunden den Fahrplan für die Nutzung der staatlichen Zulagen frühzeitig erörtern.
Wer denkt, es handele sich hier um „Klein- Klein-Geschäft“, der hat nicht verstanden, dass sich mit der Beratung junger Kunden wahrscheinlich ein über Jahrzehnte stornofreies Geschäft mit meist steigenden Anlagebeträgen entwickeln kann. Nur vermeintlich beschränkt sich die staatliche Förderung auf maximal angelegte 1.800 Euro pro Jahr. Für die ersten 360 Euro gibt der Staat 50 Prozent des Anlagebetrages als Zulage. Für weitere 1.440 Euro gibt es 25 Prozent. Für jedes Kind gibt es eine weitere Zulage von maximal 300 Euro pro Jahr (100 % des investierten Betrages von maximal 300 Euro). Wer das Depot vor Vollendung des 25. Lebensjahres eröffnet, erhält zudem 200 Euro als „Starthilfe“.
Doch das war längst nicht alles, denn es können pro Jahr zusätzlich Sparbeiträge bis zur Höchstgrenze von 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Für die Differenz gibt es zwar keine Zulage, doch es handelt sich beim Altersvorsorgedepot um eine Anlage mit nachgelagerter Besteuerung. Die Versteuerung erfolgt erst ab Entnahme im Rentenalter zum Einkommensteuersatz eines jeden Depotinhabers. Abgeltungssteuer fällt bis dahin nicht an. Dies ist besonders interessant, wenn man in besonders chancenorientierte Fonds investiert, die nach relativ kurzer Zeit in andere Fonds getauscht werden. Die vermiedene Abgeltungssteuer kann bis zum Renteneintritt weiter Erträge erwirtschaften, statt ans Finanzamt abzufließen.
Machen wir eine Musterrechnung: Ein heute 24-Jähriger, der im Februar nächsten Jahres 25 Jahre alt wird, eröffnet gleich zu Beginn des nächsten Jahres ein Altersvorsorgedepot. Er spart monatlich 20 Euro und nimmt die Anschub-Zulage von 200 Euro in Anspruch. Er steigert seine monatliche Anlage zunächst um zehn Euro pro Jahr. Im Jahr 2030 bekommt die inzwischen gegründete Familie ein Kind, doch für 300 Euro zusätzlich pro Jahr fehlt das Geld.
Erst ab 2032 können die 300 Euro für das Kind (bis zum 23. Lebensjahr) investiert werden. 2034 kann aufgrund einer weiteren Einkommenssteigerung die zulagenberechtigte Anlage auf 150 Euro pro Monat gesteigert werden. 2038 kommt ein zweites Kind hinzu, das nach 19 Jahren ins Berufsleben einsteigt.
Bei durchschnittlich sechs Prozent Rendite pro Jahr werden daraus bis zum Renteneintrittsalter mehr als 400.000 Euro, wobei der Sonderausgabenabzug noch gar nicht berücksichtigt ist. Auch zusätzliche Sparbeiträge bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro verbessern die Rechnung. „Klein-Klein- Geschäft“? Auch wenn es der Berater nicht mehr erlebt, so kann er doch ein solides Geschäft verkaufen oder vererben.
JÜRGEN DUMSCHAT
Weitere Details zum Altersvorsorgedepot findet
man im sehr ausführlichen FAQ zur Altersvorsorge
des Bundesfinanzministeriums :
http://www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/FAQ/reform-der-privatenaltersvorsorge. html































