Berater

Zurich unterstützt Makler und Vermittler mit testiertem Beratungsprozess

Mit einem neu entwickelten Beratungsnavigator zu Arbeitskraftsicherung und Existenzschutz unterstützt die Zurich Versicherung ab sofort unabhängige Vermittler bei der haftungssicheren Beratung. In Zusammenarbeit mit der renommierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wirth hat der Versicherer einen neutralen, rechtskonformen Beratungsprozess erarbeitet. Dabei wird inwenigen Schritten der Kundenbedarf analysiert, eine konkrete Produktempfehlung abgegeben und die Entscheidung dokumentiert.

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Christian Botsch, Leiter der „Unabhängigen Vermittler Leben“ bei Zurich, erläutert: „Der Beratungsnavigator bietet mehr Sicherheit sowohl für unsere Geschäftspartner als auch unsere Kunden. Der Ablauf für die Produktempfehlung ist durch die Rechtsanwaltskanzlei Wirth testiert. Damit haben alle Beteiligten die maximale Rechtssicherheit.“

In vier Schritten zur individuellen Absicherung der Kunden

„In Beratungsgesprächen stehen Vermittler tagtäglich vor der Frage: Welches Produkt zur Arbeitskraftsicherung eignet sich für welchen Kunden? Oft war in der Vergangenheit bei diesen Produkten eine Empfehlung auch nach vielen Jahren noch rechtlich angreifbar, weil vielleicht bestimmte, eigentlich passende Produkte gar nicht in Betracht gezogen wurden“, sagt Norman Wirth von Wirth – Rechtsanwälte. „Bei der Entwicklung der Unterlage war uns wichtig, dass der Beratungsprozess unabhängig, produkt- und anbieterneutral bleibt. Mithilfe des Beratungsnavigators wird im Beratungsgespräch der Bedarf des Kunden analysiert. Berufsunfähigkeitsschutz wird zur Arbeitskraftsicherung bevorzugt beraten. Je nach Bedarfssituation des Kunden werden Alternativen aufgezeigt, z.B. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Grundfähigkeitsschutz, Krankheitsschutz und Todesfallschutz.

Die Produktempfehlung klärt über wesentliche Produktmerkmale auf. Mit unserem Know-how und unserem Namen stehen wir dafür, dass das Ergebnis bei korrekter  Verwendung des Beratungsnavigators geeignet ist, um als Grundlage für eine rechtskonforme Produktempfehlung verwendet zu werden“, ergänzt Wirth.

 

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