Berater

VSAV baut VSH-Schutz für Vermittler weiter aus

Einzigartiger Versicherungsschutz durch noch mehr Detail-Deckung Weitere Anpassungen an Berufsumfeld von Beratern und Vermittlern Die Deckung aus der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) hat der Netzwerkpartner CONAV Consulting für die Mitglieder der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) noch einmal deutlich ausgeweitet. Die VSAV-Mitglieder, die über den  VSAV-Best-Netto-Tarif versichert sind, haben  ab sofort Versicherungsschutz hinsichtlich der Vermittlung von Experten in Bezug auf Lösungen wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Die sich verändernden beruflichen Betätigungsfelder und Werkzeuge zum Umsetzen der beruflichen Aufgaben sollten sich auch in der VSH widerspiegeln. Entsprechend sind ihre Bedingungen und der Deckungsumfang immer wieder anzupassen.

Die bisher schon übliche Absicherung von typischen Bürodienstleistungen von Beratern und Vermittlern,  wie zum Beispiel die Entgegennahme und Weiterleitung von An­trägen wurde nun durch die neue Deckung hinsichtlich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten deutlich erweitert. Auch die Ordnung, Verwaltung und zur Verfügungsstellung von Versicherungsunterlagen über eine Online Plattform gegen Gebühr ist nun mit aufgenommen worden – sofern die Versicherten VSAV-Mitglieder sind.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Unser Best-Netto-Tarif ist schon einzigartig in der Branche, viel mehr als jetzt lässt sich zu diesen Prämien eigentlich kaum noch abdecken. Verantwortungsvolle Vermittler, die Ihre eigene berufliche und existenzielle Absicherung ernst nehmen, sollten Ihre Haftpflicht immer wieder durch einen VSH-Check prüfen lassen.

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