Bildungsprämie wird gekürzt
Das beliebte Förderinstrument wird ab dem 01.07.2014 an zwei wichtigen Stellen zu Lasten der Bildungswilligen verändert. Förderfähige Personen sollten daher schnell agieren.
Berlin, 25. März 2014 – Die Bildungsprämie fördert die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen mit 50 % der Weiterbildungskosten, begrenzt jedoch auf maximal 500 € pro Maßnahme. Ab dem 01.07.2014 darf so eine Maßnahme aber nur noch maximal 1.000 € kosten (Rechnungspreis). Lehr- und Studiengänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten und meist mehr als 1.000 € kosten, fallen somit aus der Förderfähigkeit heraus. Ausnahmen bieten nur bestimmte Lehrgänge auf die Sachkundeprüfungen gem. §§ 34d und 34f GewO.