Mehrheit will § 34i GewO-E beantragen
Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland u.a. durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfW-Umfrage mit über 650 Teilnehmer/-innen äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind. Zurzeit arbeiten das Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.