Doch Verbraucherschützer möchten die Honorarberatung vorantreiben, da sie der Auffassung sind, dass hier die Verbraucher nicht übervorteilt werden, im Gegensatz zum provisionsbasiertem Vertrieb. So erklingt verstärkt die Forderung nach einem Provisionsverbot.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) fordert ein deutliches Preisschild für den Provisionsvertrieb. Ohne dieses könne es keinen Wettbewerb zur honorarbasierten Beratung geben.
In den Niederlanden hat man sich ja bereits– auf Druck der Versicherungswirtschaft! – für ein Provisionsverbot entschieden und damit bis jetzt gute Erfahrungen gemacht. Für den Verbraucher ist es wichtig, zu erkennen, ob er eine Netto-Police abschließt. Hier kann er sicher sein, dass der Berater tatsächlich in seinem Interesse berät und nicht die Vorgaben seiner Versicherungsgesellschaft in den Vordergrund stellt. Transparenz ist jedenfalls im Sinne des Kunden und so ist es durchaus vorstellbar, dass man über kurz oder lang auch bereit sein wird, für eine ergebnisoffene Beratung ein Honorar zu entrichten, selbst wenn es vorläufig zu keinem Abschluss gekommen ist – weil man sicher sein kann, dass der Berater sein Bestes tut für die Finanzen des Kunden.
Der Gesetzgeber ist gefordert, es müssen klare und eindeutige Regelungen her. Außerdem darf man nicht vergessen, dass bei einem Provisionsverbot die Arbeitsstellen von Teilzeit- oder Nebenverdienstvermittlern zur Disposition stehen- hier sollten Übergangsfristen für Qualifikation und Umgang mit Bestandskunden eingeplant werden.
Es ist zu hoffen, dass bald eine tragbare Regelung getroffen wird, da die Gesellschaft sich bei steigender Bedeutung der privaten Altersvorsorge das Provisionssystem bald nicht mehr wird leisten können.