Für Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept, sind die Zeichen klar: „Die Honorarberatung ist durch das Honorar-Anlageberatungsgesetz auf den Weg gebracht und es ist nur eine Frage der Zeit, wann eine Regelung im Versicherungsbereich folgt. Die Bundesregierung scheint willens, ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zu halten, und bereitet Zug um Zug die flächendeckende Honorarberatung vor.“
Bis zur Einführung eines gesetzlich definierten und möglicherweise verpflichtenden Berufsbilds „Honorarberater im Versicherungsbereich“ empfiehlt HonorarKonzept Maklern, sich parallel zum Provisionsgeschäft in die Honorarberatung einzuarbeiten. Noch ist im Versicherungsbereich ein Nebeneinander beider Vergütungsformen möglich – ideale Rahmenbedingungen für einen fließenden Übergang bei der Umstellung des Geschäftsmodells. Als Spezialist für die strategische Unternehmensberatung von Honorarberatern hat HonorarKonzept gute Erfahrungen mit dem Hybridmodell sammeln können. „Wer sich frühzeitig für die Honorarberatung entscheidet, hat klare Wettbewerbsvorteile“, weiß Reddmann, mahnt aber auch die politischen Entscheider an: „Die Politik muss jetzt den eingeschlagenen Weg konsequent verfolgen und die Honorarberatung zur tragenden Säule in der Versicherungsvermittlung ausbauen.“