Viele Kunden sind sich dessen nicht bewusst, doch oft lohnt sich eine genaue rechtliche Überprüfung der Kreditverträge. „Dies gilt insbesondere für ältere Immobiliendarlehensverträge, die zu schlechten Konditionen abgeschlossen worden sind“, erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke.
„Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg können zwei Drittel aller Immobiliendarlehensverträge von den Kunden auch Jahre später noch gekündigt werden. Oft werden die Rechtsfolgen des Widerrufs in den vorgefertigten Klauseln nicht deutlich genug dargestellt. Häufig fehlt die Angabe einer Anschrift an die der Verbraucher seinen Widerrufserklärung schicken kann. Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung ist jedoch den Verbraucher in die Lage zu versetzen von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Dafür muss er in klarer und verständlicher Weise über die Rechtsfolgen des Widerrufs aufgeklärt werden. Ungefähr 70 Prozent aller uns vorgelegten Widerrufsbelehrungen sind falsch und können auch jetzt noch widerrufen werden. Da derzeit eine Umschuldung zu sehr günstigen Konditionen möglich ist, kann sich eine Überprüfung der Altverträge auch im Lichte der BGH Entscheidung lohnen.“