„In der Anhörung wurde nun deutlich, dass statt des obligatorischen Provisionsausweises die Angabe einer Gesamtkostenquote treten könnte“ so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Sehr deutlich wurde von allen Sachverständigen der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und des Inkrafttretens kritisiert. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten die Argumente aufnehmen und große Teile des Gesetzes erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten lassen“ so Rottenbacher.
Die schriftliche Stellungnahme des AfW zu dem Gesetz ist auf der Homepage des Verbandes www.afw-verband.de zu finden.