In einer ersten Auswertung zeigten sich folgende Ergebnisse:
· 62% der befragten Vermittler würden eine Erlaubnis zur Finanzierungsvermittlung gem. § 34i-E beantragen, wenn die Spielregeln sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f vergleichbar sind. 28% beantworteten diese Frage mit „Vielleicht“. Für nur 10% der Befragten kommt der § 34i nicht in Frage.
· Sollte es zu einer Alte-Hasen-Regelungen kommen und der Nachweis der Berufserfahrung u.a. durch den Nachweis einer § 34c Erlaubnis gefordert werden(was sich andeutet), dann würden viele Vermittler diese Alte-Hasen-Regelung in Anspruch nehmen können. Sollte es erneut eine 7-Jahren-Frist geben, dann hätten 85% der Vermittler ihren 34c schon länger als 7 Jahre und würden unter diese Regelung fallen, sofern sie die Finanzierungsvermittlung auch durch weitere Geschäftsunterlagen nachweisen können.
· Im Schnitt werden 17 Finanzierungen pro Jahr vermittelt, die durchschnittlich vermittelte Darlehenssumme beträgt 170.000€. Die absolute Anzahl der Vermittlungen pro Jahr zeigt, dass die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen bei vielen Vermittlern noch kein zentraler Baustein ihrer Tätigkeit ist und somit noch großes Wachstumspotential besteht.
„Wir bedanken uns bei allen Vermittlern, die an der Umfrage teilgenommen haben“ freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher über die große Teilnehmerzahl. „Solche Informationen sind bei den politischen Gesprächen sehr wichtig. Der AfW wird sich für eine Regulierung einsetzen, die den Vermittlern Raum für professionelles Arbeiten lässt“, so Rottenbacher weiter.