Allgemein

Was Sie zu Ihrer Garage wissen sollten  

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet wichtige Fragen zur Nutzung

Die Garage – ein Ort für viele Nutzungen

Die Garage: Ein beliebter Lagerplatz für Leergut, Gartenmöbel, Umzugskisten, Fahrräder und einiges mehr. Manchmal passt auch noch ein Auto rein. Auch wird sie gerne als Werkstatt, Fitnessraum oder Ausweichquartier genutzt. Was viele nicht wissen: Einiges davon ist verboten und kann richtig teuer werden.

Geregelt wird dies in der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Viele Länder haben sogar eine eigene Garagenverordnung. Damit Sie in keine rechtliche Falle tappen, hat unser ARAG Experte Tobias Klingelhöfer interessante Fakten und Urteile zur Garage zusammengetragen.

Welche Nutzung ist erlaubt?

Tobias Klingelhöfer: Mit einer Garage darf man nicht einfach machen, was man will. Vor allem darf man sie nicht zweckentfremden, wie es juristisch formuliert heißt. Wer also etwa seine Hobbywerkstatt dort einrichtet oder seine Gartenmöbel aufbewahrt, handelt streng genommen rechtswidrig. Ein Fahrrad in der Garage ist in der Regel erlaubt, so lange es am Rand abgestellt wird und den Fahrer nicht an einer problemlosen Ein- und Ausfahrt hindert.

Ebenfalls gestattet sind alle Gegenstände, die im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, wie etwa Wagenheber, Radkreuzschlüssel, Lackreiniger oder auch Reifen. Eine Pflicht, sein Auto dort abzustellen, besteht wiederum nicht.

Darf das abgemeldete Cabrio in der Garage überwintern?

Tobias Klingelhöfer: Garagen dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs – so lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites, aber nicht etwa ein stillgelegtes oder nur saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage. Und erst recht keine anderen Gegenstände oder Möbel. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit den Behörden bekommen.

Wie viel Benzin darf in der Garage gelagert werden?

Tobias Klingelhöfer: Kraftstoffreserven von bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin sind in Kleingaragen erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Kraftstoff in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt wird. In Mittel- oder Großgaragen ist die Lagerung von mehr als unerheblichen Mengen von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeuges jedoch gänzlich verboten.

Sind Lacke und Farben in der Garage erlaubt?

Tobias Klingelhöfer: Aus Brandschutzgründen ist es nicht erlaubt, Farbeimer und Lackreste in Garagen aufzubewahren.

Darf man sein Elektroauto in der Garage mit Strom betanken?

Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich dürfen Besitzer von Elektrofahrzeugen ihre Autos überall abstellen, um sie zu laden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Laden verbietet – aber auch keine, die es ausdrücklich erlaubt. Darum sollten Autofahrer, die ihren Wagen in der Garage parken und laden wollen, vorher einen Elektriker konsultieren. Der weiß, ob die Leitungen für das Aufladen von Elektroautos ausgelegt sind.

In einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage muss natürlich gewährleistet sein, dass die vorgesehene Leitung einen eigenen Zähler hat – sonst werden die Kosten für den „getankten“ Strom auf sämtliche Mieter umgelegt. Dazu passt der Fall eines Wohnungseigentümers, der die Eigentümergemeinschaft verpflichten wollte, ihm eine Leitung und eine Ladestation in der Tiefgarage zu bewilligen. Laut Landgericht München hatte er keinen Anspruch darauf.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Bestimmungen hält?

Tobias Klingelhöfer: Die Gefahr von rechtlichen Folgen ist gering, da zumindest in Einzelgaragen nur in Einzelfällen geprüft wird. Wenn es aber passiert, kann die zuständige Bauaufsicht eine Anordnung erlassen, die gelagerten Gegenstände zu entfernen. Wer sich dagegen erfolglos wehrt, muss die Verfahrenskosten tragen – und das kann teuer werden. In einem konkreten Fall musste ein Mann aus Offenbach seine Garage entrümpeln.

Dazu hatte ihn die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Offenbach aufgefordert, weil er die Garage mit Möbeln, Kartons und Fahrrädern zugestellt hatte. Der Offenbacher klagte vor Gericht, die Klage wurde jedoch abgewiesen. Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie muss zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten.

(ARAG Experten/Manuela Blisse/SURPRESS)

print

Tags: , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welches Geschäftsmodell verfolgt Solvium GmbH?

Solvium finanziert mit den Anlegern Ausrüstungsgegenstände in der Logistik.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 04 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben