Allgemein

Verlängerung der Corona-Hilfen für Rentner gefordert

Der Bundesverband der Rentenberater plädiert für die Ausweitung des Sozialschutzpakets für alle Rentner. Dies sei eine dringende Notwendigkeit.

Für dieses Jahr gilt: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in 2020 bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Davon können alle Rentner profitieren, die vor Corona nur 6.300 Euro dazuverdienen durften. Die Neuregelung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sollte vor allem dort Anreize setzen, wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hatte diese Regelung unterstützt, da sich – durch weiter geleistete Beiträge – später auch die laufende Altersrente  erhöht. „Aktuell müssen wir wohl davon ausgehen, dass uns die Pandemie mit all ihren Folgen noch eine Weile begleitet.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes, „deswegen plädieren wir unbedingt dafür, dass die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten für Flexi-Rentner auf 2021 ausgeweitet werden.“

Verlängerung das richtige Signal

Es ist davon auszugehen,  unbestimmte Zeit werden viele Menschen weiter Kurzarbeitergeld beziehen müssen und damit weniger Geld in der Tasche haben. „Für ältere Arbeitnehmer könnte es sinnvoll sein, eine vorgezogene Teil-Rente zu beantragen. Auf diese Weise könnten sie den Verdienstausfall ausgleichen“, erläutert Voss

Und nicht nur Neu-Rentner profitieren von der Regelung. Auch wer schon eine abschlagsfreie Rente bezieht, könnte nun weiter oder wieder arbeiten, da die Rente bis zur Einkommensgrenze von 44.590 Euro unberührt bleibt. Positiver Nebeneffekt: Da weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, gibt es später auch mehr Rente. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Rente neu berechnet und erhöht sich entsprechend.

Vor den Corona-Hilfen war das für langjährig Versicherte nicht attraktiv, weil das erzielte Einkommen über 6.300 Euro die Rente anteilig reduziert hat. Durch die Regelungen des Sozialschutzpakets bleibt die Rente bis zur Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro unberührt. Allerdings soll diese Regelung am 31. Dezember 2020 enden und bislang ist von der Bundesregierung über eine Verlängerung noch nicht entschieden worden. „Dieses sinnvolle Instrument sollte jetzt unbedingt verlängert werden, weil es sowohl für den Einzelnen als auch für Unternehmen wirtschaftliche Anreize setzt, die zur Abfederung der Krise führen können“, sagt Voss, „gerade im Gesundheitsbereich oder in der Bildung könnte so qualifiziertes Personal zurückgewonnen werden.“

Die Kombination Rente plus Einkommen kann sich im Einzelfall für Rentner aber auch negativ auswirken, etwa wenn Versicherte Krankengeld oder eine Betriebsrente beziehen. Sogar die oben beschriebenen positiven Effekte beim Kurzarbeitergeld könnten sich umkehren. Die Rentenberater hatten bereits in ihrer Stellungnahme zum Sozialschutzpaket gefordert, dass negative Konsequenzen auf jeden Fall ausgeschlossen werden müssen. „Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber nun bei einer Verlängerung die Chance nutzt, sicherzustellen, dass die Regelung nur zu Gunsten der Versicherten wirkt“, erklärt die Verbandpräsidentin. Ob sich die Neuregelung im Einzelfall tatsächlich positiv auswirkt, sollten Rentner auf jeden Fall sorgfältig prüfen.

uwelehmann/surpress

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