In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen
Mindeststandards verbrieft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich in Gesetzgebung und Verwaltung sowie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit diese Standards umzusetzen und die Kinderrechte zu verwirklichen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die als innerparlamentarische Interessenvertretung für die Belange der Kinder und Jugendlichen bereits im Jahr 1988 eingerichtet wurde, setzt sich aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Sie leistet mit ihrer Arbeit einen Beitrag dazu, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag stärker ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen. „Kinderrechte müssen Vorrang haben, wenn Verwaltung und Politik Entscheidungen fällen, die Kinder betreffen. Dieses Prinzip muss nicht nur bei der alltäglichen Aufgabenbewältigung zur Geltung kommen. Es muss auch und gerade in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie groß geschrieben werden“, erklärt Norbert Müller MdB, Vorsitzender der Kinderkommission. Darauf habe die Kinderkommission bereits im Frühjahr hingewiesen, so Müller. In der momentanen Lage, in der Politik und Gesellschaft darüber sprechen und entscheiden, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen sind, darf man die Rechte und Bedürfnisse der Kinder nicht aus dem Blick verlieren.
Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung müssen sich nicht nur an ihren Auswirkungen für den Gesundheitsschutz, die ökonomische Entwicklung und die Verwirklichung von Freiheitsrechten messen lassen, sondern auch im Lichte der Konsequenzen betrachtet werden, die sie für Kinder und Jugendliche haben. „Wenn wir dieses Prinzip auch in der aktuellen Situation, die allen viel abverlangt, weiterhin berücksichtigen, verschaffen wir auch hier der UN-Kinderrechtskonvention Geltung und zeigen, dass Kinderrechte auch unter schwierigen Bedingungen angemessen verwirklicht werden können“, ist der Kommissionsvorsitzende überzeugt.
uwelehmann/surpress