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Der Corona(-test)-Wahnsinn – Teil 2

Coronatests – schnelle Ergebisse per App


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Das Ergebnis war positiv.

Nun liefen allerorts die Drähte heiß und ich erkannte, dass nicht nur ich in Panik ausbrach: Mein Büro,
aus dem ich noch am Abend zuvor Akten mit nach Hause genommen hatte (ich war wegen meines negativen Testergebnisses zumindest für einen Tag aus der Quarantäne entlassen worden) wurde von zwei Spezialisten gründlichst desinfiziert und an meine Bürotür wurde zweisprachig darauf hingewiesen, dass dieser Raum auf keinen Fall zu reinigen sei. Meine Akten wurden in eine Kiste verpackt und mein Computerbildschirm war nach der Desinfektion nur zu nutzen, wenn man bereit war, durch Schlieren hindurch die Inhalte erkennen zu wollen.

Es gab mehrere Besprechungen, in denen ich Thema war und wo man sich u.a. den Kopf darüber zerbrach, wie welche Betriebsanweisung wie zu ändern bzw. zu ergänzen sei. Die Akten, an denen ich zuhause gearbeitet hatte, wollte natürlich niemand zurück. Schließlich fand sich ein Mutiger, der mir mein Laptop brachte, damit ich von zuhause ausarbeiten konnte – ich war ja komplett symptomfrei und arbeitsfähig.

Ab jetzt Quarantäne…

Das Gesundheitsamt verhängte für uns alle per Telefon Quarantäne – mein Mann und mein Sohn hatten also auch etwas von meinem positiven Ergebnis. Wären da nicht die Pläne, die wir eigentlich für die Zeit nach unserem Urlaub geschmiedet hatten.

Entsprechende Bescheide wurden per Post angekündigt. Auf meine Nachfrage hin, ob man uns die Bescheide nicht per E-Mail senden könnte, da wir ja jetzt wohl kaum durch unsere Mehrparteienhaus ins Erdgeschoss zum Briefkasten laufen dürften, bekam ich zur Antwort, dass das nicht ginge und wir müssten schon sehen, wer uns die Post aus dem Briefkasten bringt. Natürlich – so wie auch unser Essen.

Ach ja: Ich würde außerdem von Montag bis Freitag täglich vom Gesundheitsamt angerufen werden, weil man sich nach meinem Befinden erkundigen wolle. Am Wochenende sei nur das Notfalltelefon besetzt – von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Es sei schon mal erwähnt, dass uns die Bescheide, in denen man auf vier Seiten erläuterte, wie man sich zu verhalten hat und die uns unter Androhung von Geldbußen und Freiheitsstrafen verpflichteten, die häusliche Quarantäne einzuhalten, uns 14 Tage nach Antritt der Quarantäne erreichten. Mein Mann erhielt seinen Bescheid erst, als ich schon 2 Tage wieder arbeitete.

Wo könnten wir uns angesteckt haben?

Die Zeit nach dem positiven Ergebnis verbrachte ich neben der Angst, dass die Krankheit nun ausbrechen würde, damit, nachzugrübeln, wo ich mich angesteckt haben könnte. Tatsächlich kam mir dabei nur das Flugzeug und der Transport in den mit Menschen vollgestopften Bussen zum Terminal – wohlgemerkt in Deutschland – in den Sinn, denn danach hatten wir uns ja alle größtenteils in Quarantäne befunden und konnten uns nirgendwo angesteckt haben.

So merkte ich in einem der täglichen Telefonate mit dem Gesundheitsamt meine Verwunderung darüber an, dass ich mich in einem voll besetzten Flieger befunden hätte, mich aber bislang niemand nach meiner Flugnummer oder Sitzreihe gefragt habe. Hier bekam ich zur Antwort, dass dies auch nicht relevant sei, da die Zeit vor meinem (ersten und negativen) Testergebnis keine Beachtung finden würde. Sonntagabend falle also in diese Rechnung nicht mit hinein. Zur Begründung für dieses aus meiner Sicht abstruse Ergebnis verwies man mich auf das RKI. Aber ich hatte doch gelesen, dass man das Virus in den ersten Tagen nach der Ansteckung möglichweise überhaupt nicht nachweisen kann und deshalb viele Testergebnisse negativ sind, obwohl die Betreffenden aber ansteckend sind. Das schien aber niemanden zu interessieren.

Inzwischen 21 Tage Quarantäne…

Kurioserweise nahm das Gesundheitsamt aber genau diese Argumentation als Grund dafür, warum mein Mann und mein Sohn noch heute, nach inzwischen 21 Tagen Quarantäne und völliger Symptomfreiheit bei allen Beteiligten, noch immer in Quarantäne festgehalten werden. Es könnte ja sein, dass ich am letzten Tag meiner Quarantäne noch ansteckend gewesen sei. Hieran würden auch negative Test- ergebnisse nichts ändern. Aber war ich denn überhaupt jemals ansteckend? Die Testergebnisse jedenfalls sprechen dagegen.

Nach meinem positiven Test wurden meine beiden Herren nochmals getestet – negativ.

Test Nummer 3…negativ!

Stutzig geworden ob meines positiven Ergebnisses lies auch ich mich noch einmal freiwillig und auf meine Kosten testen – eine Woche nach meinem positiven Testergebnis erhielt ich die Antwort: Negativ. Entweder hatte ich binnen einer Woche eine Blitzgenesung durchlaufen oder mein positives Ergebnis war tatsächlich Fehlalarm. Für die letzte Variante sprach doch Einiges, da wir alle nach wie vor symptomfrei waren und sind.
Meine Versuche, uns daraufhin nach einer inzwischen 14tägigen Quarantäne „zu befreien“ hatten lediglich zur Folge, dass ich vom Gesundheitsamt vorzeitig aus der Quarantäne entlassen wurde. Schade nur, dass meine beiden Männer nicht auch ein positives Ergebnis aufweisen konnten und so sind sie noch heute in Quarantäne. Das Gesundheitsamt lies sich auch durch einen dritten negativen, freiwilligen Test der beiden nicht überzeugen. Wären sie in einem sogenannten „systemrelevanten Beruf“ tätig, so wäre eine vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne in Betracht gekommen. Hier drückt das Gesundheitsamt also ein Auge zu. Aber sind Menschen dieser Berufsgruppen etwa weniger ansteckend als wir?

Symptomfrei und negativ getestet…trotzdem weiterhin Quarantäne!

Und warum darf ich mich nun wieder unter Menschen bewegen, während meine beiden Männer, die weder Symptome haben noch jemals positiv getestet wurden, weiterhin in Quarantäne verbleiben müssen? Die Infektiosität kann es ja wohl nicht sein, denn sonst dürfte man doch gerade Kranken- schwestern und -pfleger nicht wieder auf ohnehin schon kranke Menschen loslassen.
Folgt man der Argumentation des Gesundheitsamtes und hält man es noch für möglich, dass sie ansteckend sind, so fragt es sich, ob nicht auch ich mich (wieder) infizieren könnte. Dann aber macht es überhaupt keinen Sinn, dass ich mich wieder in Gesellschaft tummeln darf.

Inzwischen haben wir uns mit Eilverfahren an das Verwaltungsgericht gewandt und warten geduldig, bis das Gericht entscheidet. Derweil beschäftigt sich mein Sohn mit „FIFA zocken“, amerikanischen Netflixserien, anstatt in Sporthallen und Fitnessstudio etwas für seine Gesundheit zu tun. Mein Mann fürchtet um die Toleranz seiner Kunden und auch ihn, den ich als außerordentlich geduldigen Menschen kenne, drängt es inzwischen wieder die Sporthalle.

(von N.Schmidt)

Fortsetzung folgt…

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