Für die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmten am Donnerstag im Parlament die Koalitionsfraktionen CDU/CSU. und SPD sowie Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.
Für vollständig Geimpfte – zwei Wochen nach der Zweitimpfung – und genesene Menschen sollen zahlreiche Corona-Beschränkungen entfallen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor. Vorgesehen ist etwa, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.
Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante mit besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist. Auch bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt weiter die Quarantänepflicht. In vielen anderen Bereichen – etwa beim Einkauf oder beim Friseurbesuch – werden sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.
Rechtsstaatliches Gebot
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte diesen Schritt in der Bundestagsdebatte damit begründet, dass zuvor eingeschränkte Grundrechte zurückgegeben werden müssten. Dies sei ein „wichtiger Schritt und rechtsstaatliches Gebot“. Sie ermahnte zugleich die Bürgerinnen und Bürger, „verantwortungsbewusst“ dafür zu arbeiten, dass alle Menschen bald wieder zur Normalität zurückkehren könnten.
Wenn nach dem Bundestag heute auch noch der Bundesrat zustimmt, könnten die Lockerungen schon am Wochenende in Kraft treten.
uwelehmann/ surpress