Allgemein

Bundesregierung beschließt neue Insolvenzsicherung für Pauschalreisen

Das Gesetz zur Neuregelung der Insolvenzsicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen ist am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden.

Ein neuer Reisesicherungsfond soll zukünftig Urlauber bei Veranstalterpleiten schützen und ihre Zahlungen absichern. Die bisherige Höchsthaftungssumme aus dem Insolvenzschutz von 110 Millionen Euro entfällt. Stattdessen findet eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters statt, die im Fall einer Pleite „den erwartbaren Maximalverlust abbildet“.

Bis zum Jahr 2026 soll der Fonds zur Insolvenzsicherung ein Volumen von insgesamt 750 Millionen Euro haben. Bis dahin übernimmt der Staat die Absicherung bis zur Höhe der Differenz zwischen den vorgesehen 750 Millionen und dem tatsächlich zu dem Zeitpunkt bereits vorhandenen Fondskapital. Für das bis 2026 bestehende Risiko erhebt der Staat wiederum eine Gebühr vom Fonds. Aus der Insolvenzsicherung sollen nicht nur die angezahlten Kundengelder im Falle einer Insolvenz finanziert werden, sondern auch weitere anfallende Kosten für Rücktransport oder Unterbringung betroffener Urlauber.

Die geplante Summe von 750 Millionen Euro soll sich aus Sicherheitsleistungen in Höhe von zusammen 238 Millionen Euro und Einzahlungen von 512 Millionen Euro bis Ende 2026 zusammensetzen. Als Sicherheit müssen Veranstalter sieben Prozent des Jahresumsatzes mit Pauschalreisen hinterlegen. Dies ist wie bisher entweder entweder durch einen Versicherungsvertrag oder ein Zahlungsversprechen einer Bank möglich. Hinzu kommen jährliche Einzahlungen von einem Prozent des Reisepreises jeder Pauschalreise-Buchung. Zum Vergleich: Bisher lagen Versicherungsprämien bei etwa 0,1 bis 0,2 Prozent pro Buchung. Reiseveranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Netto-Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, müssen jedoch nicht in den neuen Reisesicherungsfonds einzahlen. Von den Verbänden wie dem Deutschen Reiseverband (DRV) wird diese Umsatzgrenze allerdings als wesentlich zu niedrig kritisiert. Sie sehen zudem zukünftig erheblich höhere Kosten, im ersten Jahr schätzungsweise 80 bis 100 Millionen Euro, auf die Veranstalter zukommen. Der Bund geht im Übrigen davon aus, dass rund 130 Veranstalter, die insgesamt 94 Prozent des Marktes abdecken, in die neue Insolvenzsicherung einzahlen werden. Rund 3.000 kleinere Veranstalter werden nicht zur Kasse gebeten. Das Reisesicherungsfondsgesetz tritt am 1. Juli in Kraft, wenn Urlaubsreisen hoffentlich wieder möglich sein werden.

uwelehmann/surpress

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