Wirtschaft

Zurück ins Büro – das neue Normal

ARAG Experten informieren über Stolpersteine bei der Rückkehr ins Büro

Homeoffice, wieder mit den Kollegen vor Ort arbeiten oder ein Mix?

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice ermöglichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Beschäftigte kehren nun – zumindest teilweise – an ihren Schreibtisch im Betrieb zurück.

Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen müssen entsorgt und die bislang ungeöffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der Rückkehr ins Büro für Beschäftigte und Arbeitgeber gilt, erläutern die ARAG Experten.

Büroflucht in der Pandemie

Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor über einem Jahr ins Homeoffice gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbstätigen laut Statista ausschließlich oder überwiegend im Homeoffice; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent.

Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren 85 Prozent der Homeoffice-Nutzer zufrieden in den eigenen vier Wänden, knapp 70 Prozent würden den Küchentisch auch nach der Pandemie gerne häufiger mit dem Schreibtisch im Büro tauschen.

Regeln für die Rückkehr

Für knapp die Hälfte aller Arbeitgeber ist es laut Chefsache Jahresreport 2021 sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt.

Verlangt der Chef also eine Rückkehr ins Büro, muss er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung , die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.

Desk Sharing – das neue Normal

Während es für die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu können, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb.

Und für Unternehmen bedeutete Homeoffice nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.

Vermutlich wird es – ähnlich wie an Schulen – zu einem Wechselmodell zwischen Präsenz am Arbeitsplatz und Homeoffice kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz.

Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) fällt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Glücksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben dürfen, muss mit dem Chef geklärt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.

Kein Recht aufs Homeoffice

In Deutschland bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Homeoffice regelt.

In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zunächst eine bestimmte Zeit im Büro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Homeoffice genehmigt wird.

Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice verbannen. Da deren Privatsphäre geschützt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie dürfen die Heimarbeit ablehnen.

Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Homeoffice arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder Kündigung rechnen.

Natürlich ist es auch möglich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung überlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.

(ARAG) / surpress

print

Tags: , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
APUS Capital: APUS Capital – Investments in Innovation

Stefan Meyer  im Interview zur Attraktivität von langfristigen, innovationsgetriebenen Investments in Aktien und wie APUS Capital überdurchschnittliche Renditen erzielen kann.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 02 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben