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Wenn der Schiedsrichter mitspielt

Das Gesetz ist beschlossen. Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge kommt. Und vieles daran ist überfällig: die Modernisierung von Riester, das neues Altersvorsorgedepot, deutlich mehr Flexibilität, mehr Kapitalmarkt.

Das kann man alles nur begrüßen. Aber es gibt einen großen Fehler, der erst in letzter Sekunde und sehr überraschend Eingang in das Gesetz gefunden hat: der Staatsfonds.

Die Reform adressiert die geförderte Zusatzvorsorge – also die zweite Schicht. Dazu gehören Riester, die betriebliche Altersversorgung und künftig auch das neue Altersvorsorgedepot. Diese Schicht hat eine klare Funktion: freiwillige, staatlich geförderte Ergänzung zur Basisabsicherung. Und genau hier beginnt das Problem. Denn ein staatlich organisierter Kapitalstock ist kein Produkt für freiwillige Zusatzvorsorge. Er ist seiner Funktion nach etwas anderes: ein Instrument kollektiver Absicherung. Oder klarer gesagt: ein Element der ersten Schicht. Der Unterschied ist zentral – und wird in der aktuellen Debatte zu oft verwischt.

Die zweite Schicht basiert auf Freiwilligkeit. Förderung soll Anreize setzen, aber am Ende entscheidet der Einzelne. Die erste Schicht funktioniert anders: Sie sichert die Grundversorgung, mit den Worten von Kanzler Merz: Sie ist die „Basisabsicherung“. Sie ist verpflichtend. Ein Staatsfonds passt in diese Logik der ersten Schicht, vielleicht noch mit Opt-out. Nicht in die freiwillige Zusatzvorsorge.

Was wir aktuell tun, ist genau das Gegenteil: Wir platzieren ein Instrument, das auf kollektive, verpflichtende Wirkung angelegt ist, in einer Schicht, die auf individuelle Entscheidung setzt.

Das ist kein Detail. Das ist ein struktureller Fehler. Noch einmal klar: Die Reform der privaten, geförderten Vorsorge ist richtig. Förderung ist notwendig. Wettbewerb ist sinnvoll. Aber genau deshalb darf der Staat hier nicht selbst als Anbieter auftreten. Denn Wettbewerb funktioniert nur, wenn alle unter gleichen Bedingungen agieren. Und genau das ist hier nicht gewährleistet.

Der Staat hat einen strukturellen Vorteil, den kein privater Anbieter ausgleichen kann: Vertrauen. Für viele Bürgerinnen und Bürger wirkt ein staatliches Angebot wie ein implizites Garantieversprechen – „da kann nichts schiefgehen“. Dieser Vertrauensvorsprung ist kein Ergebnis besserer Produkte. Er ist systemimmanent.

Hinzu kommt: Es ist alles andere als gesichert, dass der Staat ein solches Modell tatsächlich zu den politisch versprochenen Kosten abbilden kann. Eine Kostenobergrenze von einem Prozent klingt gut. Aber ob darin wirklich alle Aufwände enthalten sind – von Verwaltung über Governance bis hin zu indirekten Kosten – bleibt offen. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Staat hier nicht von Beginn an seinen Strukturvorteil nutzen wird. Ein Anbieter ohne echten Wettbewerbsdruck und mit derartigen Vorteilen ist kein neutraler Marktteilnehmer.

Schweden wird in der Debatte gern als Vorbild genannt. Zu Recht. Aber entscheidend ist: Dort ist der staatlich organisierte Kapitalstock Teil der Basisabsicherung – also der ersten Schicht. Er ist verpflichtend angelegt, kollektiv organisiert und klar im System verortet. Genau deshalb funktioniert er. Was wir aktuell tun, ist etwas anderes: Wir übernehmen ein Instrument aus der ersten Schicht und setzen es in die zweite. Das führt zwangsläufig zu Unschärfen und Fehlanreizen.

Die Richtung stimmt: mehr Kapitalmarkt, mehr Flexibilität, mehr Förderung. Aber der Staatsfonds ist der falsche Baustein an der falschen Stelle.

Die geförderte Zusatzvorsorge lebt von Freiwilligkeit, Wettbewerb und Vielfalt. Der Staat hat hier die Rolle des Regelsetzers – nicht die des Anbieters.

Und ein zweiter Kardinalfehler findet sich im Gesetz: die kodifizierte Festschreibung der Missachtung des Vertriebs. Dazu später.

NORMAN WIRTH

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