Mit der Allianz konnte zuletzt ein Kostenbaustein für den Abwehrschutz vereinbart werden, wenn streitig ist, ob die ausgeübte Tätigkeit in einem Schadenfall zum Berufsbild/Tätigkeitsumfang einer erlaubnispflichtigen versicherten Tätigkeit gehört.
Über die ERGO gab es zuletzt die umfangreichsten Erweiterungen und Anpassungen. Hervorzuheben sind die psychologische Unterstützung im Schadensfall und die optionalen Bausteine „Erweiterter Handelsgeschäftebaustein“ sowie die „Best-Leistungsgarantie“, die jeweils gegen Zuschlag vereinbart werden können.
Über den erweiterten Handelsgeschäftebaustein besteht neben der Vermittlung von gebrauchten Kapitallebensversicherungen, Containern und Wechselbrücken sowie physischen Edelmetallen erstmalig die Möglichkeit, Versicherungsschutz für die erlaubnisfreie Vermittlung von Direktinvestments in erneuerbare Energien (Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, Windkraftanlagen und Blockheizkraftwerken) einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Bewirtschaftungsverträge und Speichermedien zu vereinbaren.
Im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie wird die ERGO
· den Versicherungsschutz im Rahmen der Besonderen Bedingungen erweitern,
· Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen,
· Selbstbehalte reduzieren bzw. streichen, es sei denn, es handelt sich um einen individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifes vereinbarten Selbstbehalt.
Franziska Geusen, Geschäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler GmbH erläutert: „Die Best-Leistungsgarantie erweitert nicht den bestehenden Versicherungsumfang im Hinblick auf die versicherten Tätigkeiten. Über die Best-Leistungsgarantie besteht damit beispielsweise kein Versicherungsschutz für die Vermittlung von Direktinvestments in andere Sachgüter wie etwa Edelsteine oder -hölzer, sofern diese in anderen VSH-Lösungen am Markt versichert sind.“
„Wir halten unser Deckungskonzept bei der ERGO bereits für ausgesprochen weitgehend und verfolgen als Makler den Ansatz, unsere Kunden individuell zu betreuen und deren Risiko zu analysieren. Best-Leistungsgarantien sind gut und sinnvoll, können aber auch den Kunden teilweise in trügerischer Sicherheit wiegen, weil vermeintlich immer der bestmögliche Schutz vereinbart gilt. Aber unsere Kunden haben den Wunsch geäußert, dieses Gefühl von Sicherheit haben zu wollen. Diesem Wunsch sind wir zusammen mit der ERGO nachgekommen.“ ergänzt Marc Hinrichsen, Geschäftsführer der Hans John Versicherungsmakler GmbH. „Ähnlich war es schon, als wir im Jahr 2009 mit der R+V den Kündigungsverzicht im Schadensfall entwickelt haben, der zunächst gegen Beitrag eingeschlossen werden konnte.“
Zum Kündigungsverzicht hier































